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Wiener Wohnbauförderung

Wiener Wohnbau - Spitzenreiter im internationalen Vergleich

Von der Objektförderung und der personenbezogenen Förderung (Subjektförderung) im Rahmen des geförderten Wohnbaus profitieren alle WienerInnen. Die gesamten Mittel aus der Wohnbauförderung werden in Wien ausschließlich für den Wohnbau eingesetzt. Durch Neubau von Wohnungen, Sanierung und direkte finanzielle Unterstützung von Menschen, die es brauchen, schafft die Stadt Wien leistbaren Wohnraum für alle.

Wohnbeihilfe:

Durch die Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Personen mit geringem Einkommen. Sie kann für gefördert errichtete oder sanierte Wohnungen und für ungeförderte (private) Mietwohnungen beansprucht werden. Mehr Informationen weiter unten.

Eigenmittelersatzdarlehen:

Wer nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, kann für die Aufbringung der Eigenmittel das sogenannte "Eigenmittelersatzdarlehen" oder "Ein-Prozent-Landesdarlehen" zur Wohnraumfinanzierung des Landes Wien in Anspruch nehmen. Seit 1. Juli 2021 sind Anträge auf Gewährung eines Eigenmittelersatzdarlehens direkt bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) – Referat Eigenmittelersatzdarlehen, Wien 19, Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel D einzubringen. Ob und in welcher Höhe ein Darlehen gewährt wird, hängt vom Einkommen und der familiären Situation der künftigen BewohnerInnen ab.

Eine Besonderheit hier ist sicher das JungwienerInnendarlehen. Einzelpersonen mit einem Alter bis zu 30 Jahren haben die Möglichkeit ein  Grundkostendarlehen zu erhalten, sofern ein Baukostendarlehen in der Höhe von 12,5 Prozent der geförderten Gesamtbaukosten gewährt wurde. 

Nähere Informationen zum Eigenmittelersatzdarlehen und einen praktischen Landesdarlehen-Rechner finden sie   hier.
Bitte beachten Sie die Einkommenshöchstgrenzen und die Information zur Förderung von   Jungfamilien und begünstigen Familien.

Jedes zu fördernde Neubauprojekt wird anhand der Kriterien Architektur, Ökonomie, Ökologie und soziale Nachhaltigkeit entweder im Rahmen eines öffentlichen Bauträgerwettbewerbs oder im Grundstücksbeirat des wohnfonds_wien überprüft. Das strenge Wettbewerbs- und Auswahlverfahren stellt sicher, dass neue geförderte Wohnprojekte genau dem Bedarf der zukünftigen BewohnerInnen entsprechen. Nur wenn alle Qualitätsanforderungen erfüllt sind, wird das Bauprojekt gefördert.

Um eine soziale Durchmischung zu gewährleisten, wird bei jedem Neubau ein Drittel der Wohnungen über die Wohnberatung Wien vergeben. Damit stellt die Stadt erschwingliches und qualitativ hochwertiges Wohnen für alle WienerInnen sicher.

Private HauseigentümerInnen können von der Stadt Wien finanzielle Fördermittel für eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen beziehen.
Die BewohnerInnen erhalten bei der Stadt Wien Information, Beratung und finanzielle Unterstützung bei der Sanierung und Verbesserung ihrer eigenen Wohnung.

Finanzielle Fördermittel für private Hauseigentümer gibt es unter anderem im Rahmen von Sockelsanierungen (durchgreifende Erneuerungen des gesamten Wohnhauses inklusive der Standardanhebung von Wohnungen verbunden mit Mietzinsbegrenzungen), Totalsanierungen oder Blocksanierungen (Unterstützung durch Fördermittel und Experten bei der Aufwertung ganzer Häuserblöcke samt der Innenhöfe).

Bei der Sanierung oder Verbesserung der eigenen Wohnung werden BewohnerInnen beispielsweise bei der Standardanhebung einer Wohnung, der Heizungsumstellung, dem nachträglichen Einbau von Sicherheitstüren und Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von mobilitätseingeschränkten Menschen dienen, gefördert.

Um Interessierten und Betroffenen bestmögliche Information und Beratung rund um das Thema barrierefreies Wohnen - also ohne bauliche Hürden - bieten zu können, wurde von der Stadt Wien eine eigene  Kompetenzstelle eingerichtet.

Seitdem kümmern sich die kompetenten MitarbeiterInnen um alle Fragen und Anliegen von Privatpersonen sowie PlanerInnen. Zusätzlich nimmt die Kompetenzstelle für barrierefreies Wohnen auch Aufgaben als Amtssachverständige wahr und steht verschiedenen Abteilungen oder Unternehmen der Stadt Wien fachkundig zur Seite - zum Beispiel dem Krankenanstaltenverbund, der Baubehörde und verschiedenen Magistratsdienststellen.

Die Wiener Wohnbaupolitik steht auf drei Säulen

Die Wiener Wohnbauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente, um trotz steigender Nachfrage auch in Zukunft ein ausreichendes Angebot an erschwinglichem Wohnraum sicherzustellen.

Die Fördermittel werden in die drei grundlegenden Säulen der Wohnbaupolitik investiert:

  • die Neuerrichtung von Wohnraum
  • die Sanierung von bestehenden Altbauten
  • die direkte finanzielle Unterstützung von Menschen mit niedrigem Einkommen (Subjektförderung)

Durch diese Aufteilung ist das Modell der Wiener Wohnbauförderung auch international ein anerkanntes Vorbild. Denn im Gegensatz zu den meisten europäischen Metropolen, die ausschließlich in die finanzielle Unterstützung von MieterInnen - also in die Gewährleistung von Wohnbeihilfe - investieren, setzt die Stadt Wien ihre finanziellen Mittel sowohl für diese Art der Förderung als auch zur Objektförderung ein. Damit profitieren die WienerInnen von den Vorteilen beider Systeme.

Neubau und Sanierung machen Wien noch schöner und noch besser

Durch vorausschauende Planung und den effizienten Einsatz von Fördermitteln hat sich die Stadt Wien als klare Nummer 1 im sozialen Wohnbau etabliert. Jedes Jahr werden vom Land Wien hunderte Millionen Euro in den Bereich Wohnen investiert. Davon profitiert nicht nur der Neubau, auch die Wohnhaussanierung wird besonders stark forciert.

Dabei setzt Wien seit Jahren auf den mittlerweile bewährten Weg der sogenannten "Sanften Stadterneuerung". Sie stellt sicher, dass die Mieterinnen und Mieter während der Sanierungstätigkeiten in ihren eigenen vier Wänden verbleiben können und auch nach der Instandhaltung die Mietkosten noch leistbar sind.

Man unterscheidet zwischen Sockelsanierung und Blocksanierung, wobei letztere in eine immer bedeutendere Rolle einnimmt. Bei der Sockelsanierung wird durch die Revitalisierung allgemeiner Hausteile eine schrittweise Verbesserung bewohnter beziehungsweise leer stehender Wohnungen erzielt. Die Blocksanierung konzentriert sich darüber hinaus auch auf die Aufwertung von sozialer Infrastruktur, Nahversorgung, Grünraumangebot und öffentlichem Verkehr sowie auf einen positiven Mix aus Arbeitsplätzen und Wohnraum.

Kontaktdaten

MA 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
für wohnrechtliche Angelegenheiten

Muthgasse 62 / 1. OG
1190 Wien

Tel.: 01/4000 - 8050
Fax: 01/4000 - 99 - 74810
E-Mail: post(at)ma50.wien.gv.at
 www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung 

Montag, Mittwoch 8.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag 15.30 bis 17.30 Uhr

Telefonisch: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr   

 

MA 25
Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser

Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien

Tel.: 01/4000 - 8025
Fax: 01/4000 - 99 - 8025
E-Mail: post(at)ma25.wien.gv.at
 www.um-haeuser-besser.at

Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

 

wohnfonds wien
fonds für wohnbau und stadterneuerung

Lenaugasse 10
1082 Wien

Tel.: 01/403 59 19 - 0
Fax: 01/403 59 19 - 86659
E-Mail: office(at)wohnfonds.wien.at
 www.wohnfonds.wien.at 

Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

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