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Wohnungen für junge Menschen

Jungwiener*innen

Sie sind unter 30 Jahre alt und haben noch keine eigene Wohnung

Sie sind zwischen 17 und 30 Jahren alt und haben noch keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus? Die Stadt Wien unterstützt junge Wohnungssuchende mit dem Wiener Wohn-Ticket für Jungwiener*innen bei der Suche nach einer leistbaren Wohnung. 

Mit Ihrem Wiener Wohn-Ticket für Jungwiener*innen können Sie nach einer kostengünstigen geförderten Wohnung z.B. einer SMART-Wohnung suchen oder sie erhalten zwei Angebote für eine Gemeindewohnung mit maximal zwei Wohnräumen. Bezirkswünsche können in diesem Fall geäußert werden.

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Sie wohnen seit mindestens 10 Jahren im Haushalt der Eltern, sind seit zwei Jahren durchgehend an der derzeitigen Wiener Adresse hauptgemeldet und haben keinen Nebenwohnsitz.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-BürgerInnen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt

Auch nach Ablehnung der Wohnungsangebote können Sie Ihr Wiener Wohn-Ticket weiterhin für die Suche nach einer kostengünstigen geförderten Wohnung - wie z. B. SMART-Wohnung – nutzen.

Aktion für Lehrlinge

Sie sind Lehrling und wohnen nicht in Wien

Wenn Sie eine Lehrstelle in Wien haben und nicht in Wien hauptgemeldet sind, dann können Sie von der „Aktion für Lehrlinge“ profitieren und eine Ein-Zimmer-Wohnung in einem der 23 Gemeindebezirke erhalten.

  • Alter bei Antragstellung: 17 bis 25 Jahre (18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Kein Hauptwohnsitz in Wien und durchgehend einjähriger Hauptwohnsitz in einem der anderen acht Bundesländer
  • Lehrstelle in Wien

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-BürgerInnen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
  • Nachweis über das aufrechte Lehrverhältnis in Wien
  • Aktuelle Einkommensbestätigung

Sie erhalten ein Angebot für eine Gemeindewohnung mit einem Wohnraum, Bezirkswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

Aktion für Jungarbeitnehmer*innen

Sie sind Jungarbeitnehmer*in und wohnen nicht in Wien

Wenn Sie nicht in Wien hauptgemeldet sind und innerhalb der letzten zwölf Monate eine Lehre in Wien erfolgreich abgeschlossen haben, dann können Sie von der „Aktion für Jungarbeitnehmer*innen“  profitieren und eine Ein-Zimmer-Wohnung in einem der 23 Gemeindebezirke erhalten.

  • Alter bei Antragstellung: 17 bis 25 Jahre (18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Kein Hauptwohnsitz in Wien und durchgehend einjähriger Hauptwohnsitz in einem der anderen acht Bundesländer
  • Erfolgreicher Lehrabschluss in Wien innerhalb der letzten zwölf Monate
  • Aufrechtes Arbeitsverhältnis in Wien

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-BürgerInnen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
  • Nachweis über den erfolgreichen Lehrabschluss innerhalb der letzten zwölf Monate in Wien
  • Nachweis über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis in Wien
  • Aktuelle Einkommensbestätigung

Sie erhalten ein Angebot für eine Gemeindewohnung mit einem Wohnraum, Bezirkswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

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