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Besondere Bedürfnisse

RollstuhlfahrerIn bzw. barrierefreier Wohnbedarf

Sie benötigen eine stufenlos zugängliche Wohnung oder eine Wohnung mit Erleichterungen für RollstuhlfahrerInnen

Wenn Sie - oder Ihr Kind - auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder dieser Bedarf absehbar ist, können Sie in der Wohnberatung Wien einen Wohnungsantrag stellen.

Wir benötigen eine entsprechende fachärztliche Bestätigung mit genauen Angaben zu Ihren individuellen Bedürfnissen. Ein Informationsblatt zum Ausdrucken finden Sie hier.

Wohnungswechsel alters-/krankheitsbedingt

Sie benötigen aus gesundheitlichen Gründen eine andere Wohnung

Gründe für einen alters-/krankheitsbedingten Wechsel der Wohnung sind:

  • Sie (oder ein Mitglied Ihrer Kernfamilie) sind aufgrund Ihres Alters oder Gesundheitszustandes nicht in der Lage, Ihre derzeitige Wohnung, die im ersten Stock oder höher liegt und über keinen Aufzug verfügt, zu erreichen.
  • Sie bewohnen eine Wohnung der Ausstattungskategorie C und Sie (oder ein Mitglied Ihrer Kernfamilie) benötigen Bad und Heizung
  • Sie brauchen aufgrund einer notwendigen Pflegeperson oder medizinischer Geräte einen Wohnraum mehr
  • Sie benötigen eine stufenlos zu erreichende Wohnung

Zur Beurteilung benötigen wir eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) mit einer Information zu den Anforderungen an die neue Wohnung oder einen Bescheid über zumindest Pflegestufe 3.

Wenn Sie einen zusätzlichen Wohnraum für eine Pflegeperson oder medizinische Geräte wünschen, kann dies nur bei Vorlage eines Bescheides ab Pflegestufe 3 und einer entsprechenden fachärztlichen Bestätigung (nicht älter als drei Monate) anerkannt werden.

Der Bedarf einer stufenlos zu erreichenden Wohnung ist ebenso mit einer fachärztlichen Bestätigung (nicht älter als drei Monate) nachzuweisen.

Altersbedingter Wohnbedarf

Sie sind über 65 Jahre alt und brauchen eine andere Wohnung

Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und in einem Wohnhaus ohne Lift oder in einer Substandardwohnung ohne Bad und/oder WC wohnen, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung über Ihre derzeitige Wohnsituation. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Wenn Sie eine stufenlos zugängliche Wohnung benötigen, ist zusätzlich eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) mit Information zu den Anforderungen an die neue Wohnung erforderlich. Ein Informationsblatt zum Ausdrucken finden Sie hier.

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