Skip to main content

FAQs und Tipps

Wer alle Grundvoraussetzungen und mindestens einen Wohnbedarfsgrund erfüllt, kann ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf - und somit eine Gemeindewohnung - beantragen.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage über die aktuellen geförderten Wohnbauprojekte.

Nach einer Registrierung auf unserer Homepage können Sie sich für Wohnungen anmelden, die von den Bauträgern selbst vergeben werden. Diese Wohnungen sind mit dem Vermerk „Abwicklung direkt beim Bauträger“ gekennzeichnet. Weitere Informationen finden Sie HIER.

Weitere Alternativen

Sie können sich direkt mit den einzelnen Bauvereinigungen oder gemeinnützigen Genossenschaften in Verbindung setzen und für geförderte Wohnungen anmelden. Eine entsprechende Auflistung mit Links und Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen  www.gbv.at.

Bauträgerliste (PDF)

Zuwanderer-Fonds  www.mein-wien-apartment.at

Wohndrehscheibe  www.volkshilfe-wien.at/wohnungslosenhilfe/wohndrehscheibe/

Allgemeine Hinweise zum Thema Wohnungssuche in Wien (u.a. Obdachlose, Flüchtlinge, Jugendwohnheime,..)  www.wien.gv.at/wohnen/suche/index.html

•   Sie leben mit zumindest einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt.

•   Sie haben die Obsorge und beziehen die Familienbeihilfe für das minderjährige Kind/die minderjährigen Kinder.

•   Das minderjährige Kind/die minderjährigen Kinder ist/sind seit über sechs Monaten immer bei Ihnen im gemeinsamen Haushalt hauptgemeldet.

  • Zum Zeitpunkt der Einreichung besteht kein Eigentum, kein Hauptmietverhältnis oder kein alleiniges Hauptmietverhältnis
  • Vollendung des 17. Lebensjahres. (Volljährigkeit bei Abschluss des Mietvertrages).
  • Vorliegen der Österreichischen Staatsbürgerschaft, EU- oder EWR-Bürgerschaft, Schweizer Staatsbürgerschaft, anerkannter Flüchtling oder „langfristig Aufenthaltsberechtigte bzw. Aufenthaltsberechtigter“ nach dem NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz). Gilt für InteressentInnen und alle volljährigen Mitziehenden. 
  • Keine mietrechtlichen Bedenken
  • Unterschreitung der Einkommenshöchstgrenze nach § 11 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989. 
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung mindestens zweijähriger durchgehender Hauptwohnsitz in Wien an der Einreichadresse (ohne Zweitmeldung).

ODER

  • Zum Zeitpunkt der Einreichung seit mindestens fünf Jahren durchgehender Hauptwohnsitz in Wien (auch an mehreren Adressen in Wien möglich). Eine einmalige Unterbrechung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz außerhalb Wiens, aber innerhalb Österreichs darf maximal 6 Monate aufweisen.

  • Das minderjährige Kind /die minderjährigen Kinder ist/sind seit über sechs Monaten immer bei Ihnen im gemeinsamen Haushalt hauptgemeldet.

  • legaler Aufenthalt in Österreich

  • Ihr Kind darf kein eigenes Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf haben, wie z.B., eine JungwienerInnen-Vormerkung.

Ja

Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragenen Partnerschaft leben, können Sie alleine kein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf erhalten.

Sie haben zweimal die Möglichkeit sich für eine Gemeindewohnung verbindlich anzumelden.

Sie können für sich und Ihre minderjährigen Kinder jeweils einen Wohnraum beantragen. Für Gemeindewohnungen beträgt die maximale Wohnungsgröße – je nach Personenanzahl -  4 bis 5 Wohnräume.

Die Dauer ist von Ihrer eigenen Auswahl anhand Ihrer Wünsche und der Verfügbarkeit freier Wohnungen abhängig.

  • Sie können Ihr Wiener Wohn-Ticket für AlleinerzieherInnen (auch nach Ablehnung der Wohnungsangebote von Wiener Wohnen) weiterhin für eine kostengünstige geförderte Wohnung – wie z. B. einer SMART-Wohnung – nutzen.
  • Nach Ablehnung Ihres letzten Wohnungsangebots unterliegen Sie einer dreijährigen Sperrfrist bei Wiener Wohnen. Erst danach ist eine neuerliche Einreichung für eine Gemeindewohnung möglich.

  • Wir ersuchen Sie, sich an Ihren betreuenden Sozialarbeiter zu wenden, der Sie über die weitere Vorgehensweise informiert.

Im Falle falscher Angaben in Stamm- und/oder Förderdaten (vorsätzlich oder fahrlässig) sind wir berechtigt, eine Erstreihung ersatzlos zu streichen. Bitte achten Sie deshalb beim Ausfüllen Ihrer Daten besonders genau auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben.

Sie haben die Möglichkeit sich unter www.wohnberatung-wien.at/wiener-wohn-ticket/2-registrieren/ online für ein Wiener Wohn-Ticket zu registrieren. Wenn Sie gemäß Ihren Angaben ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf erhalten können, werden Sie nach Abschluss bzw. nach Aktualisierung Ihrer Förderungsberechnung über einen entsprechenden Link zur Eingabe weiterer Daten aufgefordert, die wir zur genauen Überprüfung benötigen.

Der Zeitraum zwischen dem Erhalt des Wiener Wohn-Tickets mit begründetem Wohnbedarf und dem Einzug in eine Gemeindewohnung ist von mehreren Faktoren, wie dem Wohnbedarfsgrund, Gültigkeitsdatum des Wiener Wohn-Tickets (inklusive der Anrechnung des Bonuszeitraums für langjährige WienerInnen) und Ihren Angaben zur Wunschwohnung abhängig.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche bezüglich Wohnbezirk bekannt zu geben. Je mehr Bezirke Sie wählen, desto kürzer gestaltet sich Ihre Wartezeit.

Ihre Änderungswünsche können Sie uns gerne schriftlich per E-Mail (wohnberatung@wohnberatung-wien.at) oder Fax (01/ 24 111-76100) unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Geschäftszahl bekanntgeben. Das passende Formular finden Sie hier.

Die monatlichen Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus der Größe der Wohnung.
Die Miete in Wiens Gemeindebauten setzt sich aus folgenden vier Punkten zusammen: Hauptmietzins, Betriebskosten, Besondere Aufwendungen, Umsatzsteuer.

Mitunter sind je nach Wohnung oder Wohnhausanlage Eigenmittel (z.B. für Finanzierungsbeiträge, § 10-Ablöse) zu leisten. Wenn Ihnen Wiener Wohnen keine Wohnung mit Eigenmitteln anbieten soll, können Sie das in Ihrem Wohnungsantrag vermerken lassen.

In bestimmten Fällen benötigt die Wohnberatung Wien eine fachärztliche Bestätigung, damit Ihnen Wiener Wohnen eine entsprechende Wohnung anbieten kann.

Die fachärztliche Bestätigung darf höchstens drei Monate alt sein und sollte beinhalten, was aufgrund der Erkrankung benötigt wird:

  • Badezimmer
  • Lift oder Parterrewohnung
  • stufenloser Zugang
  • ein zusätzlicher Wohnraum (z.B. für 24-Stunden-Pflege)

RollstuhlfahrerInnen können den Bedarf mit einem Behindertenpass mit der Zusatzeintragung „Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes ist überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen“ oder einer fachärztlichen Bestätigung nachweisen.

Um ein neues Passwort zu erhalten, führen Sie bitte auf  www.wohnberatung-wien.at folgende Schritte durch:

1.) Geben Sie Benutzername und E-Mail-Adresse ein

2.) Klicken Sie „Passwort zusenden“ an

3.) Sie erhalten ein E-Mail mit einem Link, über den Sie sich ein neues Passwort erstellen können

Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse geändert haben, ersuchen wir um Bekanntgabe der aktuellen E-Mail-Adresse. Erst nachdem wir Ihre neue E-Mail-Adresse vermerkt haben, können Sie über unsere Homepage ein neues Passwort erstellen.

Wenn Sie den Benutzernamen Ihres Accounts vergessen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter wohnberatung@wohnberatung-wien.at unter Angabe Ihres Namens und Geburtsdatums.

Sobald Sie auf unserer Homepage bei Ihrer Wunschwohnung erstgereiht sind, werden Sie schriftlich verständigt. Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Information, ob Sie die Wohnung besichtigen oder eine Planeinsicht in der Wohnberatung Wien vornehmen können. Eine Wohnungsbesichtigung ist grundsätzlich nur bei zur Wiedervermietung freigegebenen Wohnungen und mit Besichtigungsschein („Wohnungsinformation“) möglich.

Wenn Sie noch nicht zwei Jahre in Wien an der aktuellen Adresse (Einreichadresse) hauptgemeldet sind, erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen nicht. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die jeweiligen  Bauträger der Projekte, für die Sie sich interessieren.

Weist eine Interessentin oder ein Interessent einen zumindest durchgehend fünfjährigen Wohnsitz in Wien (d.h. Hauptwohnsitz in Wien ohne Nebenwohnsitz außerhalb von Wien) auf, wird das Gültigkeitsdatum je fünf Jahre Hauptwohnsitz um drei Monate verbessert. Maximal ist ein Bonus von neun Monaten möglich.

Es gibt geförderte Wohnprojekte, bei denen die sogenannte Superförderung ergänzend zur Hauptförderung gewährt werden kann. Hier sind die aufzubringenden Eigenmittel in jedem Fall wesentlich niedriger als bei anderen geförderten Mietwohnungen. Die monatlichen Kosten sind im Gegenzug etwas höher, jedoch haben Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf eine zusätzliche Reduktion der Miete von bis zu 0,70 Euro/m².

Planungs- und Vergabeprojekte können bei der Suche nicht gleichzeitig ausgewählt werden. Suchen Sie daher bitte in beiden Kategorien, um eine vollständige Auflistung der interessanten Objekte zu erhalten.

Mit dem Schnellzugang „Suche nach Bezirk“ können Kriterien wie Adresse, Zimmer, Kosten und Förderungstyp im Wunschbezirk sortiert werden.

Die meisten Wohnungen können nicht sofort bezogen werden. Bei vielen Neubauten beginnt die Wohnungsvergabe während der Bauphase. Es wird empfohlen sich bereits im Planungsstadium für ein Projekt in die InteressentInnenliste einzutragen.

Bei geförderten Wohnungen, die über die Wohnberatung Wien vergeben werden, hängt die mögliche Zimmeranzahl von der Zahl der anrechenbaren Personen ab.

Grundsätzlich gilt (unabhängig von der Gesamtwohnfläche):

maximal mögliche Zimmeranzahl = Anzahl der anrechenbaren Personen + 1

Wenn Sie in der Detailsuche in Ihrem Account den Punkt „Erstbezug“ auswählen, erscheinen im Suchresultat Neubauten und gefördert sanierte Wohnungen.

Sie können sich für jene Wohnungen in die InteressentInnenliste eintragen, für die Sie gemäß Ihren Angaben in Ihrer Förderungsberechnung berechtigt sind. Verfügbare Wohnungen sind mit dem Button „Interesse bekunden“ gekennzeichnet

Diese Wohnungen werden direkt vom Bauträger vergeben. Ihre unverbindliche Anmeldung wird an den Bauträger weitergeleitet. Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte mit diesem Kontakt auf.

Das gesamte Service der Wohnberatung Wien ist kostenlos.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben InhaberInnen eines gültigen Wiener Wohn-Tickets mit begründetem Wohnbedarf die Möglichkeit eine Gemeindewohnung direkt von der Hauptmieterin bzw. vom Hauptmieter zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie im aktuellen Wohnungsanzeiger (  www.wienerwohnen.at/mieterin/servicemieterin/wohnungsanzeiger1.html).

Das Gültigkeitsdatum ist das Datum der gültigen Registrierung inklusive eines etwaigen Bonuszeitraumes für langjährige WienerInnen.

InteressentInnen für eine geförderte Wohnung werden nach dem Gültigkeitsdatum ihres Wiener Wohn-Tickets gereiht. Nach dem Anmeldeschluss wird die Wohnung zuerst der Interessentin bzw. dem Interessenten mit dem ältesten Gültigkeitsdatum angeboten.

Das Gültigkeitsdatum bleibt auch dann erhalten, wenn Sie eine geförderte Wohnung ablehnen. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer Wohnungsvergabe durch die Wohnberatung Wien als "wohnversorgt" gelten. Wenn Sie wieder aktiv auf Wohnungssuche sind, erfolgt eine Neuberechnung des Gültigkeitsdatums.

Wiener Wohnen sendet Ihnen einen Besichtigungsschein mit allen nötigen Informationen.

Wenn Sie die angebotene Wohnung besichtigen möchten oder die Wohnung nicht Ihren Vorstellungen entspricht, wenden Sie sich bitte an die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75.

Auf Ihrem Besichtigungsschein finden Sie eine Frist, die für eine Ab- bzw. Zusage einzuhalten ist. Sollten Sie sich bis zu diesem Termin nicht melden, wird Ihr Wohnungsantrag außer Evidenz genommen.

Wenn Sie bei einer geförderten Wohnung Erstgereihter oder in Zusage sind und diese Wohnung ablehnen, verändert sich das Gültigkeitsdatum nicht.

Sobald Wiener Wohnen das letzte Wohnungsangebot an Sie versendet hat, ist die Vergabe einer SMART-Wohnung, einer Wohnung mit Superförderung sowie einer geförderten Wohnung aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000,- EUR über die Wohnberatung Wien nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt kann auch keine Gemeindewohnung im Rahmen der Direktvergabe übernommen werden.

Bei Ablehnung des letzten Wohnungsangebotes von Wiener Wohnen wird der Wohnungsantrag mit einer dreijährigen Sperrfrist belegt. Während dieses Zeitraums ist bei gleichbleibender Wohnsituation keine neuerliche Einreichung möglich.

Sie erhalten kein weiteres Angebot von Wiener Wohnen. Ab diesem Zeitpunkt kann auch keine Gemeindewohnung im Rahmen der Direktvergabe übernommen werden.

Ihr Wiener Wohn-Ticket für JungwienerInnen ist aber weiterhin für die Suche nach SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung sowie geförderten Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000,- EUR gültig.

Nachdem Sie einen Vergabeschein für eine Wohnung durch die Wohnberatung Wien erhalten haben, gelten Sie als "wohnversorgt". Wenn Sie wieder aktiv auf Wohnungssuche sind, erfolgt eine Neuberechnung des Gültigkeitsdatums.

Zurück zum Seitenanfang