Wohnungsangebot
Die Wohnberatung Wien bietet ein breites Spektrum an Wohnungen sowohl aus dem geförderten Bereich wie auch an Gemeindewohnungen.
Abhängig von Ihren Voraussetzungen erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung und Förderberechnung ein Wiener Wohn-Ticket, ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf oder als Gemeindemieter ein Wiener Wohn-Ticket für einen Wohnungswechsel (unter den Links finden sie die jeweils möglichen Wohnungsformen).
Geförderte Wohnungen
Auf unserer Homepage werden gefördert sanierte oder zur Wiedervermietung freigegebene Wohnungen mittels eines Zufallsgenerators zu einem beliebigen Tageszeitpunkt für 48 Stunden online gestellt. Ab der Onlinestellung können Sie sich, gemäß Ihrer Förderungsberechnung, für Ihre Wunschwohnung eintragen. Die InteressentInnen für eine geförderte Wohnung werden nach dem Gültigkeitsdatum ihres Wiener Wohn-Tickets gereiht. Nach dem Anmeldeschluss wird die Wohnung zuerst der Interessentin bzw. dem Interessenten mit dem ältesten Gültigkeitsdatum angeboten.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Reihungsposition zum Zeitpunkt der Wohnungsanmeldung nicht relevant ist. Erst nachdem das Anmeldefenster geschlossen ist, wird eine Reihungsplatzierung vorgenommen. Eine nachträgliche Einreihung in die Warteliste ist nicht möglich.
Wenn Sie keine Reihung Ihrer Wunschwohnung in Ihrem Mitgliederbereich > Meine Wohnungen < sehen (z.B. Reihung 2), sind Sie nicht unter den ersten zehn Gereihten.
Gemeindewohnungen
Sie verfügen bereits über ein Wiener Wohn-Ticket für eine Gemeindewohnung? Damit bietet Ihnen Wiener Wohnen zwei Wohnungen zur Besichtigung an.
Hinweis: Als Jungwiener erhalten Sie zwei Wohnungsangebote.
Wiener Wohnen sendet Ihnen einen Besichtigungsschein mit allen nötigen Informationen. Wenn Sie die angebotene Wohnung besichtigen möchten oder die Wohnung nicht Ihren Vorstellungen entspricht, wenden Sie sich bitte an die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75.
Auf Ihrem Besichtigungsschein finden Sie eine Frist, die für eine Ab- bzw. Zusage einzuhalten ist. Sollten Sie sich bis zu diesem Termin nicht melden, wird Ihr Wohnungsantrag außer Evidenz genommen.
Direktvergabe einer Gemeindewohnung
Mit einem gültigen Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf bzw. einem Wiener Wohn-Ticket für einen Wohnungswechsel können Sie eine Gemeindewohnung auch direkt von der Vormieterin bzw. vom Vormieter übernehmen.
Die Angebote aus der Direktvergabe sind im Wohnungsanzeiger ersichtlich. Hier finden Sie auch Informationen zur Vorgehensweise sowie alle notwendigen Informationen und das notwendige Formular ‚Einigungserklärung‘.
Die Abwicklung der Direktvergabe erfolgt durch Wiener Wohnen (3., Rosa-Fischer-Gasse 2). Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75.