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Gemeindewohnungen

Gemeindewohnungen sind Mietwohnungen der Stadt Wien. Sie zeichnen sich durch leistbare Mieten und unbefristete Mietverträge aus. Außerdem sind keine Provision und größtenteils keine Eigenmittel zu bezahlen.

Heute lebt jede vierte Wienerin bzw. jeder vierte Wiener in einer der 220.000 Gemeindewohnungen.

Die meisten Gemeindebauten haben grüne Innenhöfe und bieten damit Orte der Begegnung, oft gibt es Spielplätze, Kindergärten und diverse Gemeinschaftseinrichtungen wie Hobbyräume und Waschküchen. In manchen Gemeindebauten gibt es sogar Sauna oder Schwimmbad.

Gemeindewohnungen werden personenstandsgerecht vergeben. Das heißt, dass pro anrechenbarer Person maximal ein Wohnraum vergeben werden kann. Eine Ausnahme bilden die „JungwienerInnen“. Im Rahmen dieses Wohnbedarfsgrundes kann eine Einzelperson zwei Wohnräume beantragen.

Der Schlüssel zu einer Gemeindewohnung ist das Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf. Sie erhalten es, wenn Sie alle  Grundvoraussetzungen erfüllen und einen anrechenbaren Wohnbedarfsgrund nachweisen können.

Ihren Antrag für eine Gemeindewohnung stellen Sie in der Wohnberatung Wien. Die Wartezeit ist abhängig von der Verfügbarkeit freier Wohnungen, der Anzahl von Wohnungsanträgen und Ihren Angaben. Sobald eine entsprechende Wohnung zur Wiedervermietung frei wird, die die von Ihnen angegebenen Anforderungen erfüllt, sendet Ihnen Wiener Wohnen ein Angebot dafür zu. Falls dieses Wohnungsangebot nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie noch ein zweites und letztes Angebot erhalten.
Parallel dazu können Sie unter   https://wohnungssuche.wohnberatung-wien.at/ nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten selbst nach einer passenden Wohnung suchen. 

Wenn Sie bereits GemeindemieterIn sind und Ihre Wohnung wechseln möchten, können Sie auch das bei der Wohnberatung beantragen. Möglich ist der Wechsel in eine

  • größere Wohnung
  • kleinere Wohnung
  • oder gleichwertige Wohnung,
  • sowie von einer großen Wohnung in zwei kleinere
  • oder im Rahmen einer Haushaltszusammenführung von zwei kleineren Wohnungen in eine größere.

Auch für einen Wohnungswechsel müssen Sie bestimmte Richtlinien erfüllen - zum Beispiel müssen Sie bereits fünf Jahre HauptmieterIn in Ihrer aktuellen Gemeindewohnung sein. 

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