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Sie interessieren sich für folgende Wohnungstypen:
Dann benötigen Sie ein gültiges Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf. HauptmieterInnen einer Gemeindewohnung benötigen ein Wiener Wohn-Ticket für einen Wohnungswechsel.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-BürgerInnen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
- Geburtsurkunde
- Aktueller Einkommensnachweis
- Mietvertrag, Nutzungsvertrag bzw. Grundbuchauszug (nicht älter als sechs Monate) der derzeitigen Wohnung (außer von Gemeindewohnungen)
- Bei Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass
Gegebenenfalls:
- Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
- Rechtskräftige und rechtswirksame Scheidungsunterlagen / Nachweis über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (Beschluss und Vergleich)
- Sterbeurkunde bei verwitweten Personen
- Rechtskräftiger Obsorgenachweis
- Vollmacht sowie amtlicher Lichtbildausweis (von dem/der AntragstellerIn und der bevollmächtigten Person)
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Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind, über keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus (Hauptmietvertrag/Eigentum) verfügen und seit über zehn Jahren bei Ihren Eltern hauptgemeldet sind, können Sie sich für ein Wiener Wohn-Ticket für JungwienerInnen anmelden.
Damit können Sie zwei Angebote für eine Gemeindewohnung mit maximal zwei Wohnräumen erhalten. Auch nach Ablehnung dieser Wohnungsangebote können Sie Ihr Wiener Wohn-Ticket für die Suche nach einer kostengünstigen geförderten Wohnung - wie z. B. SMART-Wohnung – nutzen.
Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und in einem Wohnhaus ohne Lift oder in einer Substandardwohnung ohne Bad und/oder WC wohnen, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung über Ihre derzeitige Wohnsituation.
Ab Pflegestufe drei benötigen wir keine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung.
Wenn Sie eine stufenlos zugängliche Wohnung benötigen, ist zusätzlich eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) mit Information zu den Anforderungen an die neue Wohnung erforderlich.
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht handelt es sich bei Gemeindewohnungen im gesetzlichen Sinne um normale Hauptmietwohnungen. Die Stadt Wien ist in diesen Fällen Hauseigentümerin und Vermieterin der Wohnungen. Für die laufende Bewirtschaftung und Erhaltung gelten die normalen mietrechtlichen Bestimmungen.
Für die Wohnungsvergabe gibt es in Wien einheitliche Regelungen, die besonders soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.
Nähere Infos rund um die Gemeindewohnung:
Wiener Wohnen.