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SMART - Wohnungen

Bei SMART-Wohnungen steht eine hohe Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig sehr günstigen Eigenmitteln und Mieten im Vordergrund. Sie sind das Vorzeigebeispiel für kompaktes und kostengünstiges Wohnen. Dank der gut durchdachten Grundrissplanung kann jeder Quadratmeter optimal genutzt werden. SMART-Wohnungen können vollständig mit Standardmöbeln eingerichtet werden. Sie werden mit einer kompletten Basisausstattung (Sanitär, Elektro etc.) umgesetzt, wobei Flächenoptimierungen im Sanitärbereich (z.B. Dusche statt Badewanne, Zusammenlegung von Bad und WC) möglich sind.

Die Mieten sind preislich mit Gemeindewohnungen vergleichbar. Um für eine SMART-Wohnung in Frage zu kommen, benötigen Wohnungswerber ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf. 

Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse (ohne Nebenwohnsitz)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Unterschreiten der Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) – die Einkommensgrenzen gelten nicht für Wohnungen der Wiener Wohnbauinitiative 2011 und 2015 sowie für gefördert sanierte Wohnungen
  • Keine mietrechtlichen Bedenken
  • Geklärte Familienverhältnisse
  • Zusätzlich ist einer der nachstehend angeführten "Wohnbedarfsgründe" erforderlich

Mit dem Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf stehen Ihnen zusätzlich zum Wohnnungsangebot des Wiener Wohn-Tickets folgende Wohnprojekte offen:

  • SMART Wohnungen
  • SMART Wohnungen mit Superförderung
  • Wohnungen mit Superförderung
  • Geförderte Wohnungen (Wiedervermietung) mit einem Eigenmittelanteil unter € 10.000,-
  • Gemeindewohnungen

Superförderung/SMART mit Superförderung

Bei manchen Wohnprojekten wird zusätzlich zur Hauptförderung die sogenannte Superförderung gewährt. Diese Projekte sind mit Superförderung oder dem Kürzel SPF gekennzeichnet. Ob Sie für eine Superförderung in Frage kommen lässt sich in einem persönlichen Beratungstermin klären oder nach erfolgter Förderungsberechnung mit dem Finanzierungsrechner, der sich auf der Informationsseite der betreffenden Wohnung befindet. 

Kostengünstig nach Maß:

Wohnungsschlüssel: 

  • Typ A (1 Zimmer): max. 40 m²
  • Typ B (2 Zimmer): max. 55 m²
  • Typ C (3 Zimmer): max. 70 m²
  • Typ D (4 Zimmer): max. 85 m²
  • Typ E (5 Zimmer): max. 100 m²
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