Wenn Sie über 65 Jahre alt und HauptmieterIn einer Gemeindewohnung sind, dann können Sie von der Aktion „65 PLUS“ profitieren und ein besonders attraktives Angebot für einen Wohnungswechsel in eine kleinere und altersgerechte Gemeindewohnung erhalten.
Voraussetzungen
Mindestalter 65 Jahre
derzeitige Gemeindewohnung hat eine Wohnfläche von zumindest 65m²
seit mindestens 10 Jahren Hauptmieter*in der derzeitigen Gemeindewohnung
Wohnungswechsel nur von einer großen in eine kleinere Gemeindewohnung möglich (zum Beispiel von 4 Zimmern auf 2 Zimmer, von 3 Zimmern auf 1 Zimmer, von 2 auf 1 Zimmer)
Wenn Sie über 65 Jahre alt und HauptmieterIn einer Gemeindewohnung sind, dann können Sie von der Aktion „65 PLUS“ profitieren und ein besonders attraktives Angebot für einen Wohnungswechsel in eine kleinere und altersgerechte Gemeindewohnung erhalten.
Voraussetzungen
Mindestalter 65 Jahre
derzeitige Gemeindewohnung hat eine Wohnfläche von zumindest 65m²
seit mindestens 10 Jahren Hauptmieter*in der derzeitigen Gemeindewohnung
Wohnungswechsel nur von einer großen in eine kleinere Gemeindewohnung möglich (zum Beispiel von 4 Zimmern auf 2 Zimmer, von 3 Zimmern auf 1 Zimmer, von 2 auf 1 Zimmer)
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht handelt es sich bei Gemeindewohnungen im gesetzlichen Sinne um normale Hauptmietwohnungen. Die Stadt Wien ist in diesen Fällen Hauseigentümerin und Vermieterin der Wohnungen. Für die laufende Bewirtschaftung und Erhaltung gelten die normalen mietrechtlichen Bestimmungen.
Für die Wohnungsvergabe gibt es in Wien einheitliche Regelungen, die besonders soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.
Nähere Infos rund um die Gemeindewohnung: Wiener Wohnen.
Sie und alle mitziehenden Personen, die mit Ihnen in Ihre neue Wohnung ziehen wollen, dürfen nicht mehr netto verdienen, als in der folgenden Tabelle als Einkommenshöchstgrenze steht.
Geförderte Mietwohnungen und Wohnungen der Stadt Wien