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Altersbedingter Wohnbedarf – Sie sind über 65 Jahre alt und brauchen eine andere Wohnung

Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und in einem Wohnhaus ohne Lift oder in einer Substandardwohnung ohne Bad und/oder WC wohnen, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung über Ihre derzeitige Wohnsituation. 

Ab Pflegestufe drei benötigen wir keine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung.

Wenn Sie eine stufenlos zugängliche Wohnung benötigen, ist zusätzlich eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) mit Information zu den Anforderungen an die neue Wohnung erforderlich. 

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