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Alleinerziehend – Sie sind alleinerziehend brauchen eine Wohnung

  • Der*die Interessent*in verfügt zum Zeitpunkt der Antragstellung über kein alleiniges Hauptmietverhältnis oder ist kein*e Eigentümer*in einer Wohnung.

  • Ein minderjähriges Kind lebt überwiegend in einem Kalenderjahr (d.h. über sechs Monate) und zum Zeitpunkt der Antragstellung beim einreichenden Elternteil, welcher nachweislich die Familienbeihilfe bezieht. Der Nachweis ist mittels Meldezettel zu erbringen.

  • Ist die Grundvoraussetzung des zweijährigen durchgehenden Hauptwohnsitz an der Einreichadresse in Wien nicht erfüllt, kann diese durch einen fünfjährigen durchgehenden Hauptwohnsitz an verschiedenen Wiener Adressen ersetzt werden.

  • Kinder von AlleinerzieherInnen werden bis zur Erreichung der Volljährigkeit angerechnet.

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