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Getrennter Haushalt - Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin leben in getrennten Haushalten

Sie und Ihr*e Partner*in leben an unterschiedlichen Adressen in Wien und haben keinen gemeinsamen Haushalt. Bei einem Zuzug des*der Partner*in würde aufgrund der Wohnungsgröße ein Überbelag entstehen.

Der Wohnbedarfsgrund „getrennter Haushalt“ richtet sich an Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Lebensgefährt*innen.

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