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Krankheitsbedingter Wohnbedarf – Sie benötigen aus gesundheitlichen Gründen eine andere Wohnung

Gründe für einen krankheitsbedingten Wohnbedarf sind:

  • Sie sind aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage, Ihre nur über mehrere Stufen zugängliche Wohnung zu erreichen.
  • Sie bewohnen eine Substandardwohnung und benötigen eine Wohnung mit Bad und/oder WC

Zur Dokumentation Ihrer derzeitigen Wohnsituation ist eine entsprechende Bestätigung Ihrer Hausverwaltung erforderlich. Das betreffende Formular finden Sie hier.

Um Ihren Wohnungsantrag beurteilen zu können, benötigen wir eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) mit einer Information zu den Anforderungen an die neue Wohnung oder einen Bescheid über zumindest Pflegestufe 3.

Wenn Sie einen zusätzlichen Wohnraum für eine Pflegeperson oder medizinische Geräte wünschen, kann dies nur bei Vorlage eines Bescheides ab Pflegestufe 3 und einer entsprechenden fachärztlichen Bestätigung (nicht älter als drei Monate) anerkannt werden.

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