Wohnungswechsel alters-/krankheitsbedingt - Sie benötigen aus gesundheitlichen Gründen eine andere Wohnung
Gründe für einen alters-/krankheitsbedingten Wechsel der Wohnung sind:
- Sie (oder ein Mitglied Ihrer Kernfamilie) sind aufgrund Ihres Alters oder Gesundheitszustandes nicht in der Lage, Ihre derzeitige Wohnung, die im ersten Stock oder höher liegt und über keinen Aufzug verfügt, zu erreichen.
- Sie bewohnen eine Wohnung der Ausstattungskategorie C und Sie (oder ein Mitglied Ihrer Kernfamilie) benötigen Bad und Heizung
- Sie brauchen aufgrund einer notwendigen Pflegeperson oder medizinischer Geräte einen Wohnraum mehr
- Sie benötigen eine stufenlos zu erreichende Wohnung
Zur Beurteilung benötigen wir eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) mit einer Information zu den Anforderungen an die neue Wohnung oder einen Bescheid über zumindest Pflegestufe 3.
Wenn Sie einen zusätzlichen Wohnraum für eine Pflegeperson oder medizinische Geräte wünschen, kann dies nur bei Vorlage eines Bescheides ab Pflegestufe 3 und einer entsprechenden fachärztlichen Bestätigung (nicht älter als drei Monate) anerkannt werden.
Der Bedarf einer stufenlos zu erreichenden Wohnung ist mit einer fachärztlichen Bestätigung (nicht älter als drei Monate) nachzuweisen.