Wohnungswechsel/-splitting - Sie möchten Ihre Wohnung aufteilen
Sie und Ihre MitbewohnerInnen möchten durch die Rückgabe Ihrer derzeitigen Gemeindewohnung zwei oder mehrere kleinere erhalten. Dabei darf die Summe der Wohnräume der gewünschten Wohnungen die Wohnraumanzahl Ihrer jetzigen Wohnung nicht übersteigen und keine der angebotenen Wohnungen mehr als drei Wohnräume aufweisen.
Dieser Wohnungswechsel wird als „Wohnungssplitting“ bezeichnet.