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Mietvertrag/Nutzungsvertrag ab 18 Jahren

Ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf kann bereits ab einem Mindestalter von 17 Jahren ausgestellt werden. Dadurch haben junge Wohnungssuchende ausreichend Zeit für ihre Wohnungssuche sowie ein optimales Gültigkeitsdatum für die anschließende Wohnungsanmeldung. Für den Abschluss eines Mietvertrages oder Nutzungsvertrages muss bereits Volljährigkeit bzw. volle Geschäftsfähigkeit gegeben sein.

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