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Übergabeauftrag

Jede*r Vermietende kann frühestens sechs Monate vor Ablauf des Mietvertrags bei Gericht den Antrag auf Erlassung des Übergabeauftrags einbringen. Mit dem Übergabeauftrag trägt das Gericht Mieter*innen auf, die Wohnung zum Vertragsende zu übergeben. Werden keine Einwendungen erhoben, kann die*der Vermietende nach Eintritt der Rechtskraft innerhalb von sechs Monaten die Räumung beantragen. 

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