Wohnungswechsel getrennter Haushalt
Sie und Ihr/e Partner*in sind jeweils Hauptmieter*in von getrennten Gemeindewohnungen und möchten einen gemeinsamen Haushalt gründen. Bei einem Zuzug des*der Partner*in würde aufgrund der Wohnungsgröße ein Überbelag entstehen.
Berechtigte Personen für diesen Wohnungswechsel sind Ehepaare, eingetragene Partner*innen und Lebensgefährt*innen.