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Kontakt

Adresse

Wohnberatung Wien
Paragonstraße 4 
/Ecke Guglgasse
(U3-Station Gasometer)
1030 Wien

 Wegbeschreibung

Telefon

Telefonnummer

01/24 111

Erreichbarkeit

Wir sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr telefonisch für Auskünfte oder eine Terminvereinbarung erreichbar.

Öffnungszeiten persönliche Beratung, nach Terminvereinbarung

Montag - Donnerstag

08:00 — 16:00

Freitag

08:00 — 14:00

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie möchten eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung bekommen? Das brauchen Sie dazu und das ist für Sie zu tun:

  • Sie brauchen ein  Stadt Wien Konto.
    Dafür müssen Sie sich registrieren, das funktioniert auch mit der ID Austria.
  • Sie brauchen eine E-Mail-Adresse.
  • Sie brauchen einen Account auf „Mein Wiener Wohn-Ticket“. Mit dem Stadt Wien Konto können Sie hier diesen Account erstellen:  meinwohnticket.wien
  • Sie müssen die persönlichen Daten aller Mitglieder in Ihrem Haushalt angeben. Das sind Name, Geburtsdatum und die Adresse.
  • Sie brauchen Unterlagen für den Antrag auf eine Wohnung. Dazu finden Sie unten alle Informationen.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage über die aktuellen geförderten Wohnbauprojekte.

Sie brauchen dazu ein  Stadt Wien Konto.

Sie finden in Ihrem Stadt Wien Konto einen Link „Mein Wiener Wohn-Ticket“. Darüber kommen Sie direkt zur Online-Plattform  meinwohnticket.wien für die Wohnungsvergabe der Stadt Wien. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung geführt. Sie erstellen dort ein persönliches Profil. 

Wichtig: Sie brauchen dazu einen amtlichen Lichtbildausweis.

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

Das müssen Sie angeben:

  • Vorname, Nachname
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Wohnadresse
  • E-Mail-Adresse

Nein, Sie brauchen eine gültige E-Mail-Adresse.

  • Ja. Sie können Ihr Profil über das Online-Kontaktformular löschen lassen. 
  • Achtung: Möchten Sie nach der Löschung die Plattform wieder nutzen, müssen Sie sich neu registrieren und alle Formulare neu ausfüllen.

  • Das kann verschiedene Gründe haben:
  • Sie haben die E-Mail-Adresse nicht (ganz) korrekt eingegeben.
  • Das E-Mail befindet sich im Spam-Ordner oder Junk-Ordner Ihres Postfachs.
  • Es kann auch an technischen Problemen bei Ihrem E-Mail-Anbieter liegen.

Loggen Sie sich bei Ihrem Stadt Wien Konto ein. Hier gibt es den Link „Zugangsdaten vergessen“. Dort können Sie Ihr Passwort zurücksetzen und ein neues wählen.

Ein Haushalt besteht aus allen Personen, die in der neuen Wohnung leben werden.

Eine Person aus dem Haushalt stellt den Antrag auf die Wohnung. Sie wird „Wohnwerber*in“ genannt. Dann gibt es weitere Haushaltsmitglieder, die hinzugefügt werden können. Sie werden „Mitziehende“ genannt.

Haben Sie alle Personen angegeben, können Sie das Wiener Wohn-Ticket beantragen.

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

Haben Sie sich über das  Stadt Wien Konto registriert, können Sie auf  meinwohnticket.wien einen Haushalt anlegen. Dazu gibt es die Funktion „Haushalt gründen“. Hier geben Sie auch alle mitziehenden Personen an.

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

Im Menüpunkt „Mein Haushalt“ können Sie Personen hinzufügen oder entfernen.

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Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Sie haben nicht alle Pflichtfelder vollständig ausgefüllt. 
  • Ihre Angaben stimmen nicht mit den Daten aus dem Zentralen Melderegister überein. Das können sein: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis oder Ähnliches.
  • Die Person ist Teil eines anderen Haushalts.

  • Ist die hinzugefügte Person „anrechenbar“, wird sie beim Antrag berücksichtigt. Wird eine Person entfernt, wird sie beim Antrag nicht berücksichtigt.
  • Achtung: Bei jeder Änderung wird Ihr Antrag auf eine Wohnung neu geprüft!

Nur Sie als Wohnwerber*in können Änderungen machen.

Ausnahme: Ein volljähriges Mitglied verlässt Ihren Haushalt und möchte einen eigenen Haushalt gründen. Mit der Funktion „Haushalt verlassen“ kann sie oder er Ihren Haushalt verlassen.

Wenn Sie zusammenziehen möchten, müssen Sie beide in einem Haushalt auf  meinwohnticket.wien erfasst sein. Eine*r von Ihnen muss den bisherigen Haushalt als Wohnwerber*in auflösen. Das geht über die Funktion „Haushalt löschen“.

Danach können Sie den*die Andere*n als mitziehende Person hinzufügen. Gemeinsam können Sie dann ein neues Wiener Wohn-Ticket beantragen.

  • Registrieren Sie sich mit einem eigenen Account auf  meinwohnticket.wien. Dafür müssen Sie volljährig sein. 
  • Loggen Sie sich ein. 
  • Wählen Sie im Menüpunkt „Mein Haushalt“ die Funktion „Haushalt verlassen“. 
  • Danach können Sie einen neuen Haushalt anlegen. Und so einen eigenen Antrag auf eine Wohnung stellen.

Der*die Wohnwerber*in Ihres alten Haushalts wird automatisch benachrichtigt.

  1. Schritt: Haushalt gründen
    Das geht über die Funktion „Haushalt gründen“ in Ihrem Account.
    Achtung: Sie dürfen zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied in einem bereits bestehenden Haushalt sein.
  2. Schritt: Formulare ausfüllen
    Für jedes Mitglied in Ihrem Haushalt müssen Sie die Formulare ausfüllen.
  3. Schritt: Antrag stellen
    Auf  meinwohnticket.wien klicken Sie auf die Funktion „Antrag stellen“.

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

  • Geburtsurkunden von allen mitziehenden Personen
  • Aktuelle Einkommensnachweise von den mitziehenden Personen, zum Beispiel Lohnzettel, AMS-Bescheid, Pensionsbescheid, letzter gültiger Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigen
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft: Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag oder Grundbuchauszug, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen. Der darf nicht älter als 6 Monate sein.

Zusätzlich, wenn es zutrifft:

  • Nachweise zum Personenstand, zum Beispiel: Heiratsurkunde, Scheidungsunterlagen, Sterbeurkunde …
  • Nachweise zu Unterhaltspflichten
  • Dokumente zu besonderen Lebenssituationen: zum Beispiel Eltern-Kind-Pass, Behindertenpass, Pflegegeldbescheid …
  • Andere Nachweise, zum Beispiel Ausbildungsbestätigung, Obsorgevereinbarung …

Es gibt kein Zeitlimit.

Erst wenn Ihr Wohnantrag geprüft ist, können Sie wieder Daten ändern. Solange die Prüfung dauert, geht das nicht.

Achtung: Nach jeder Änderung wird Ihr Wohnantrag neu geprüft.

Unter dem Menüpunkt „Wiener Wohn-Ticket“ können Sie den Status sehen.

Bei der Wohnungsvergabe werden Bonuspunkte vergeben. Je nach Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bedürfnissen bekommen Sie Bonuspunkte. Haben Sie viele Bonuspunkte, werden Sie weiter vorne gereiht und umso rascher bekommen Sie eine Wohnung.

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

Diese Situationen und Bedürfnisse werden berücksichtigt:

  • Junge Erwachsene, wenn sie ihren ersten eigenen Haushalt gründen
  • Drohender Verlust der Wohnung
  • Trennung oder Scheidung
  • Hohe aktuelle Wohnkosten
  • Zu kleine Wohnung
  • Bad oder WC ist nicht in der Wohnung
  • Pflegebedarf
  • Gehbehinderung
  • Schwangerschaft
  • Alleinerziehende
  • Ausbildung, Weiterbildung
  • Lange Wartezeit auf eine Wohnung
  • Wien-Bonus: seit vielen Jahren Hauptwohnsitz in Wien
  • Hauptmieter*innen von Gemeindewohnungen oder geförderten Wohnungen: Wohnungswechsel von einer größeren in eine kleinere Wohnung

  • Manche Bonuspunkte können zusammen genutzt werden. Andere schließen einander aus und können nicht gleichzeitig genutzt werden. 
  • Pro Haushalt kann nur eine Bonuspunkt-Voraussetzung gezählt werden. Das gilt auch, wenn mehrere Haushaltsmitglieder sie erfüllen.
  • Manche Bonuspunkte können nur bei der*dem Wohnwerber*in gezählt werden, nicht bei anderen Haushaltsmitgliedern.

    Weitere Infos finden Sie hier.

Solange sich Ihre Lebenssituation nicht ändert, sind auch die Bonuspunkte gültig. Ändert sich etwas an Ihrer Situation, wird Ihr Wohn-Ticket neu geprüft. 

Beachten Sie: Manche Bonuspunkte sind zeitlich begrenzt: zum Beispiel der Bonuspunkt „Schwangerschaft“. Hier gelten die Bonuspunkte bis 3 Monate nach dem angegebenen Geburtstermin. Bonuspunkte für „Ausbildung, Weiterbildung“ gelten bis 6 Monate nach dem Ende der Ausbildung oder Weiterbildung.

Im Menüpunkt „Wiener Wohn-Ticket“ auf  meinwohnticket.wien sehen Sie Ihren Gesamtpunktestand und auch die erfüllten Voraussetzungen für die Bonuspunkte.

Dafür gibt es folgende Gründe:

  • Ihre aktuelle Situation erfüllt keine Voraussetzung für Bonuspunkte.
  • Sie haben die nötigen Nachweise für die Bonuspunkte nicht hochgeladen oder vorgelegt.

Mit dem Wiener Wohn-Ticket melden Sie sich zur Wohnungsvergabe der Stadt Wien an. Sie können damit nach Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen suchen. Ein Wiener Wohn-Ticket bekommen Sie, wenn Sie alle Zugangskriterien und Voraussetzungen erfüllen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben seit mindestens 2 Jahren Ihren Hauptwohnsitz in Wien.
  • Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind gleichgestellt.
  • Sie haben geklärte Familienverhältnisse: Sind Sie verheiratet oder leben Sie in eingetragener Partnerschaft, können Sie nur gemeinsam eine Wohnung beantragen.
  • Ihr Haushaltseinkommen darf nicht zu hoch sein. Hier finden Sie die Einkommensgrenzen.
  • Es gibt gegen Sie keine mietrechtlichen Bedenken.

Können Sie kein Wiener Wohn-Ticket bekommen? Dann wenden Sie sich direkt an die Bauvereinigungen oder gemeinnützigen Genossenschaften. Diese vergeben den großen Teil der geförderten Wohnungen. Eine Liste dieser Bauträger für Wien finden Sie hier.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Suche nach privaten Mietwohnungen, hilft die  Wohndrehscheibe Wien. Rufen Sie die Service-Nummer: 01 360 64-4343 von Montag bis Donnerstag, 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen zur Wohnungssuche finden Sie hier:  wien.gv.at/wohnen/wohnungssuche

Sie brauchen ein Stadt Wien Konto. Von hier kommen Sie zur Online-Plattform „Mein Wiener Wohn-Ticket“ und können sich für die Wohnungsvergabe der Stadt Wien registrieren. Auch den Wohnantrag stellen Sie hier.

Die Wohnberatung Wien prüft Ihre eingegebenen Daten. Wenn Sie alle Zugangskriterien erfüllen, bekommen Sie Ihr Wiener Wohn-Ticket.

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

Sie finden es auf  meinwohnticket.wien in Ihrem Profil unter dem Menüpunkt „Wiener Wohn-Ticket“.

Grundsätzlich ist das Wiener Wohn-Ticket ab dem Zeitpunkt der Ausstellung ein Jahr gültig. Wie lange Ihr Wohn-Ticket noch gültig ist, sehen Sie in Ihrem Profil im Menüpunkt „Wiener Wohn-Ticket“.

Im Menüpunkt „Wiener Wohn-Ticket“ können Sie verlängern: Klicken Sie auf „Wiener Wohn-Ticket verlängern“.

Ihr Wohn-Ticket wird neu geprüft, wie bei jeder Änderung von Daten. Dann wird Ihr Wohn-Ticket um ein Jahr verlängert.

Übrigens: Bevor Ihr Wohn-Ticket abläuft, bekommen Sie ein E-Mail als Erinnerung.

Sie können folgende Wohnungen finden:

Nach Ihren Angaben zum Wiener Wohn-Ticket werden mögliche Wohnungen ausgewählt. 
Wichtig dabei sind:

  • Haushaltseinkommen
  • Anzahl der mitziehenden Personen
  • Besondere Bedürfnisse, zum Beispiel Pflegebedarf oder Rollstuhlfahrer*innen

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Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Sie haben kein gültiges Wiener Wohn-Ticket. Es ist ruhend gestellt.
  • Es gibt derzeit keine passenden Wohnungen zu Ihren Angaben.
  • Es gibt derzeit keine Wohnungen, die Ihrem Suchprofil entsprechen.

Nein, automatische Benachrichtigungen gibt es nicht. Bitte prüfen Sie regelmäßig selbst das aktuelle Angebot.

Bei geförderten Wohnungen kann es sein, dass Sie einen Baukostenbeitrag oder einen Grundkostenbeitrag zahlen müssen. Um diese Kosten zu finanzieren, unterstützt die Stadt Wien Haushalte mit geringem Einkommen mit einem sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen.

Mit dem Finanzierungsrechner können Sie ein mögliches Eigenmittelersatzdarlehen berechnen. Ihr Haushaltseinkommen ist dafür entscheidend.

Es gibt auch eine Superförderung. Auch die kann automatisch berechnet werden.

Der Finanzierungsrechner zeigt an, wieviel Unterstützung ein Haushalt bekommen könnte. Und wie hoch die monatlichen Ratenzahlungen wären.

Den Finanzierungsrechner gibt es nur für bestimmte geförderte Wohnungen, nicht für Gemeindewohnungen, sanierte Wohnungen oder WBI-Wohnungen.

Die Anmeldung ist innerhalb von 48 Stunden möglich. Wie lange die Anmeldung noch offen ist, sehen Sie in der Detailansicht der Wohnung. Nur innerhalb dieser Zeit können Sie sich für die Wohnung anmelden.

Das können Sie jederzeit tun. Dazu öffnen Sie in der Detailansicht der Wohnung den Link „Interesse abmelden“, „Absagen“ oder „Besichtigungsabsicht ablehnen“. 

Sie können sich für maximal 3 Wohnungen gleichzeitig anmelden.

Der Angebotszähler zählt Wohnungsangebote, die Sie als Erstgereihte*r nicht angenommen haben. Das gilt für angebotene Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelbedarf unter 6.000 Euro.

Nehmen Sie auch die 2. angebotene Wohnungen nicht an, werden Sie für die Wohnungssuche eine Zeit lang gesperrt:

  • Nach dem 2. abgelehnten Angebot: Sie werden für 3 Monate gesperrt.
  • Nach dem 3. abgelehnten Angebot: Sie werden 6 Monate gesperrt.
  • Nach dem 4. abgelehnten Angebot: Sie werden 9 Monate gesperrt.
  • Nach dem 5. abgelehnten Angebot: Sie werden 3 Jahre gesperrt.

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

  • Freie Wohnungen werden 48 Stunden lang online gestellt. Innerhalb dieser 48 Stunden können Sie sich für die Wohnung anmelden.
  • Danach werden die Interessierten nach ihren Bonuspunkten gereiht. Gibt es mehrere Interessierte mit gleicher Punktezahl, zählt die längere Wartezeit. Ist die gleich, zählt die schnellere Anmeldung zur Wohnung.
  • Für Gemeindewohnungen und bestimmte geförderte Wohnungen müssen Sie eine Besichtigungsabsicht anklicken.
  • Wenn Sie die Wohnung besichtigt haben und sie gern mieten möchten, müssen Sie verbindlich zusagen. Von den zusagenden Personen bekommt die Wohnung die*der Erstgereihte. 

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

Wir prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Wohnung erfüllen.

Haben Sie eine Wohnung bekommen, können Sie 3 Jahre lang keine andere Wohnung mehr bekommen.

Sie sind für eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung (Eigenmittelbedarf unter 6.000 Euro) erstgereiht. Lehnen Sie die Wohnung ab, beginnt der Angebotszähler.

Ab der 2. nicht angenommenen Wohnung werden Sie für die Wohnungssuche eine Zeit lang gesperrt:

  • Nach dem 2. abgelehnten Angebot: Sie werden für 3 Monate gesperrt.
  • Nach dem 3. abgelehnten Angebot: Sie werden 6 Monate gesperrt.
  • Nach dem 4. abgelehnten Angebot: Sie werden 9 Monate gesperrt.
  • Nach dem 5. abgelehnten Angebot: Sie werden 3 Jahre gesperrt.

Hier klicken, um zum passenden Kapitel in unserem Schritt-für-Schritt-Erklär-Video zu kommen.

Ja. Voraussetzung ist, dass Ihr Haushalt nicht gesperrt ist.

Nein. Neubauten und neu vergebene, geförderte Wohnungen in sanierten Häusern können nicht besichtigt werden.

Rufen Sie bei der Wohnberatung Wien an: 01 24 111. 
Informationen finden Sie auch auf der Seite zur sozialen Wohnungsvergabe.

Rufen Sie bei der Wohnberatung Wien an: 01 24 111. 
Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin. Ein*e Mitarbeiter*in wird Sie unterstützen.

Bitte rufen Sie die Service-Nummer von Wiener Wohnen an: 05 75 75 75.
Oder finden Sie Antworten auf  wienerwohnen.at

Wiener Wohnen ist in Gemeindebauten für Reparaturen, Vermittlung bei Konflikten oder auch in rechtlichen Fragen zuständig.

Wenden Sie sich bitte an Wiener Wohnen:

Rufen Sie die Service-Nummer an: 05 75 75 75.
Oder finden Sie Antworten auf  wienerwohnen.at

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