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Wohnungen für junge Menschen

Jungwiener*innen

Sie sind unter 30 Jahre alt und haben noch keine eigene Wohnung

Sie sind zwischen 17 und 30 Jahren alt und haben noch keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus? Die Stadt Wien unterstützt junge Wohnungssuchende mit dem Wiener Wohn-Ticket für Jungwiener*innen bei der Suche nach einer leistbaren Wohnung. 

Mit Ihrem Wiener Wohn-Ticket für Jungwiener*innen können Sie nach einer kostengünstigen geförderten Wohnung z.B. einer SMART-Wohnung suchen oder sie erhalten zwei Angebote für eine Gemeindewohnung mit maximal zwei Wohnräumen. Bezirkswünsche können in diesem Fall geäußert werden.

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Sie wohnen seit mindestens 10 Jahren im Haushalt der Eltern, sind seit zwei Jahren durchgehend an der derzeitigen Wiener Adresse hauptgemeldet und haben keinen Nebenwohnsitz.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
     
  • Sie können sich bereits mit 17 Jahren für das Wiener Wohn-Ticket registrieren und sich für ein Planungsprojekt anmelden. Die Anmeldung für konkrete Wohnungen sowie der Abschluss des Mietvertrags sind ab dem 18. Geburtstag möglich.

Auch nach Ablehnung der Wohnungsangebote können Sie Ihr Wiener Wohn-Ticket weiterhin für die Suche nach einer kostengünstigen geförderten Wohnung - wie z. B. SMART-Wohnung – nutzen.

Aktion für Lehrlinge

Sie sind Lehrling und wohnen nicht in Wien

Wenn Sie eine Lehrstelle in Wien haben und nicht in Wien hauptgemeldet sind, dann können Sie von der „Aktion für Lehrlinge“ profitieren und eine Ein-Zimmer-Wohnung in einem der 23 Gemeindebezirke erhalten.

  • Alter bei Antragstellung: 17 bis 25 Jahre (18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Kein Hauptwohnsitz in Wien und durchgehend einjähriger Hauptwohnsitz in einem der anderen acht Bundesländer
  • Lehrstelle in Wien

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
  • Nachweis über das aufrechte Lehrverhältnis in Wien
  • Aktuelle Einkommensbestätigung

Sie erhalten ein Angebot für eine Gemeindewohnung mit einem Wohnraum, Bezirkswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

Aktion für Jungarbeitnehmer*innen

Sie sind Jungarbeitnehmer*in und wohnen nicht in Wien

Wenn Sie nicht in Wien hauptgemeldet sind und innerhalb der letzten zwölf Monate eine Lehre in Wien erfolgreich abgeschlossen haben, dann können Sie von der „Aktion für Jungarbeitnehmer*innen“  profitieren und eine Ein-Zimmer-Wohnung in einem der 23 Gemeindebezirke erhalten.

  • Alter bei Antragstellung: 17 bis 25 Jahre (18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Kein Hauptwohnsitz in Wien und durchgehend einjähriger Hauptwohnsitz in einem der anderen acht Bundesländer
  • Erfolgreicher Lehrabschluss in Wien innerhalb der letzten zwölf Monate
  • Aufrechtes Arbeitsverhältnis in Wien

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
  • Nachweis über den erfolgreichen Lehrabschluss innerhalb der letzten zwölf Monate in Wien
  • Nachweis über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis in Wien
  • Aktuelle Einkommensbestätigung

Sie erhalten ein Angebot für eine Gemeindewohnung mit einem Wohnraum, Bezirkswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

Sonderaktion für Studierende 2025

Sie studieren in Wien und sind bereits zwei Jahre hier hauptgemeldet

Dann haben Sie ab 1. Mai 2025 die Chance auf einen Mietvertrag in einer Gemeindewohnung. Die aktuelle Aktion richtet sich an Studierende, die eine leistbare Wohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag suchen und eine Gemeindewohnung für eine Person bis höchstens drei Personen anmieten möchten. 

Bis zu 1.000 Gemeindewohnungen mit einer Wohnungsgröße von rund 35 bis 45 Quadratmetern stehen für Studierende dabei zur Verfügung. Die Wohnungen umfassen ein bis zwei Zimmer und werden zu den günstigen Richtwertmieten (derzeit 6,67 Euro pro Quadratmeter, exklusive Betriebskosten) vergeben. Die Wohnungssuche erfolgt ausschließlich online über die Webseite der Wohnberatung Wien und ist auf drei Monate (bzw. bis zur Erstreihung bei einer Wohnung) begrenzt. Ein Account bzw. eine Registrierung  auf der Website der Wohnberatung Wien ist unbedingt erforderlich! 

  • Studierende an einer Wiener Universität oder einer Wiener Fachhochschule
  • Österr. Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte
  • Mindestalter 18 Jahre
  • 2 Jahre durchgehende Hauptmeldung in Wien ohne Nebenwohnsitz
  • Verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Interessent*innen können nur gemeinsam mit den Ehepartnern/ eingetragenen Partner*innen eine Wohnung beantragen
  • Unterschreitung der Einkommenshöchstgrenzen nach § 11 WWFSG
  • Keine mietrechtlichen Bedenken (z.B. offene Beträge bei Wiener Wohnen)
  • Als mitziehende Personen können (Ehe)Partner*innen, Kinder oder Geschwister berücksichtigt werden
  • Bedarf an einer 1- Zimmerwohnung, 2-Zimmerwohnung oder kleinen 3-Zimmerwohnung

  • Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular mit dem Betreff: Sonderaktion 2025 und fügen die folgenden Unterlagen bei:
  • Lichtbildausweis
  • Aufnahmeblatt, vollständig ausgefüllt
  • Aktuelle Studienbestätigung
  • Mietvertrag
  • Bei Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass (Seite 9 und 13)
  • Geburtsurkunde von mitziehenden Kindern
  • Aktueller Einkommensnachweis
  • Für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt (Original bzw. gut leserliche Farbkopie der Vorder- und Rückseite)
  • Gegebenenfalls: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftige Scheidungsunterlagen, rechtskräftiger Obsorgenachweis;

Eine Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen erbracht wurden.

Nach abgeschlossener Prüfung werden Sie schriftlich per E-Mail informiert, ob Sie an dieser Sonderaktion teilnehmen können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Service-Nummer der Wohnberatung Wien (+43 1 24111, Mo bis Fr 7.00 bis 20.00 Uhr) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

  • Die Gründung einer Wohngemeinschaft ist nicht möglich.
  • Eine Anmeldung für SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung und Wiedervermietungen mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro ist im Rahmen dieser Aktion nicht möglich.
  • Eine Gemeindewohnung aus der Direktvergabe kann nicht übernommen werden.
  • Sie können nur einmal bei einer selbst ausgewählten Gemeindewohnung erstgereiht werden.
  • Ausgenommen von dieser Aktion sind Gemeindemieter*innen
  • Interessent*innen mit einem Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf erhalten Vorrang bei der Vergabe der Wohnungen.
  • Ein Nachweis über die Aufgabe der Vorwohnung ist erforderlich.
  • Wohnungssuchende können nur einmal an dieser Aktion teilnehmen.