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Neue Zugangskriterien zum Wiener Wohn-Ticket

Mit 1. Mai 2025 gelten für das Wiener Wohn-Ticket teilweise neue Zugangskriterien um noch besser auf die Bedürfnisse der Wiener Bevölkerung einzugehen. Um Zugang zu einer Gemeindewohnung oder einer geförderten Wohnung zu haben, musste man bisher zwei Jahre durchgehend an einer einzigen Wiener Adresse gemeldet sein. Dieses Vergabekriterium ändert sich nun, künftig reicht ein durchgehender Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien, unabhängig von der Anzahl der Adressen. 

Eine weitere Neuerung ist die neue Vergabekategorie, die Haushalte stärkt, die unter der Teuerung leiden. Damit wird Menschen geholfen, die – trotz Arbeit und Einkommen - ihre Wohnkosten nicht mehr bewältigen können. Voraussetzung dafür ist ein positiver Bescheid für den Erhalt der Wohnbeihilfe Neu oder der Mietbeihilfe. 

Diese Zugangskriterien gelten ab 1. Mai 2025

  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt (Wohnungsanmeldung und Vertragsabschluss erst ab 18 Jahren möglich)
  • Sie sind seit zwei Jahren ohne Unterbrechung mit Hauptwohnsitz in Wien gemeldet
  • Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind gleichgestellt
  • Ihr Einkommen liegt innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG). Diese Grenzen gelten nicht für Wohnungen der Wiener Wohnbauinitiative (WBI 2011, 2015, 2020) sowie für geförderte sanierte Wohnungen
  • Ihr Familienstand muss geklärt sein