Allgemeines
Wiener Wohn-Ticket
- Das Wiener Wohn-Ticket hilft Ihnen, eine Wohnung aus dem Wohnungsangebot der Stadt Wien zu finden.
- Es gibt klare Regeln, die Ihnen helfen, leichter eine geförderte Wohnung oder eine Gemeindewohnung zu bekommen.
- Sie können Wohnungen über die Wohnberatung Wien finden. Dazu gehören SMART-Wohnungen, geförderte Neubau- und sanierte Wohnungen und Gemeindewohnungen. Die Wohnungen passen zu Ihren persönlichen Angaben und Ihrer Situation.
- Melden Sie sich hier an, um das Wiener Wohn-Ticket zu bekommen.
- Damit wir Ihren Antrag schnell bearbeiten können, bitten wir Sie, den Antrag nur online oder persönlich bei uns einzureichen. Vielen Dank!
- Sie sind mindestens 17 Jahre alt (Wohnungsanmeldung und Vertragsabschluss erst ab 18 Jahren möglich).
- Sie sind seit zwei Jahren ohne Unterbrechung an Ihrer aktuellen Wiener Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet (ohne Nebenwohnsitz)
- Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind gleichgestellt
- Ihr Einkommen liegt innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG). Diese Grenzen gelten nicht für Wohnungen der Wiener Wohnbauinitiative 2011 und 2015 sowie für geförderte sanierte Wohnungen
- Ihr Familienstand muss geklärt sein
Wiener Wohn-Ticket mit begründeten Wohnbedarf
- Sie sind mindestens 17 Jahre alt (Wohnungsanmeldung und Vertragsabschluss erst ab 18 Jahren möglich).
- Sie sind seit zwei Jahren ohne Unterbrechung an Ihrer aktuellen Wiener Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet (ohne Nebenwohnsitz).
- Personen, die mit Ihnen mitziehen, müssen seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse haben (ohne Nebenwohnsitz).
- Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind gleichgestellt
- Ihr Einkommen liegt innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG)
- Es dürfen keine mietrechtlichen Bedenken bestehen
- Ihr Familienstand muss geklärt sein
- Zusätzlich ist ein Wohnbedarfsgrund notwendig
Wohnbedarfsgründe
- Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind, keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus besitzen (kein Hauptmietvertrag oder Eigentum) und seit mindestens zehn Jahren bei Ihren Eltern hauptgemeldet sind, können Sie ein Wiener Wohn-Ticket für Jungwiener*innen beantragen.
- Mit diesem Ticket können Sie zwei Gemeindewohnungen mit maximal zwei Wohnräumen besichtigen. Wenn Sie diese Wohnungen ablehnen, können Sie das Wiener Wohn-Ticket weiterhin nutzen, um eine günstige geförderte Wohnung zu finden, wie zum Beispiel eine SMART-Wohnung.
- Sie und Ihr*e Partner*in wohnen an verschiedenen Adressen in Wien und möchten in einer Wohnung gemeinsam leben. Wenn Ihre Partner*in zu Ihnen ziehen würde, wäre die Wohnung zu klein.
- Der Grund "getrennter Haushalt" gilt für verheiratete Paare, eingetragene Partnerschaften und Lebensgefährt*innen.
Sie möchten eine größere Wohnung, weil Ihre jetzige Wohnung zu klein für Ihre Familie ist.
Eine Wohnung ist überbelegt, wenn:
- in einem Wohnraum mindestens zwei Personen leben,
- in zwei Wohnräumen mindestens drei Personen leben,
- in drei Wohnräumen mindestens fünf Personen leben,
- in vier Wohnräumen mindestens sieben Personen leben,
- in fünf Wohnräumen mindestens neun Personen leben,
- Ihre Wohnung unter 15 Quadratmeter groß ist.
Nur enge Familienmitglieder zählen für die Berechnung des Überbelages. Das sind Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder) und Ihr*e (Ehe)-Partner*in. Geschwister zählen nicht dazu. Bei der Berechnung der benötigen Wohnräume werden zwei Generationen berücksichtigt.
Eine Schwangerschaft wird ab dem Mutter-Kind-Pass berücksichtigt.
Bei Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Ein Wohnraum muss mindestens acht Quadratmeter groß sein und ein Fenster haben. Eine Wohnküche zählt ab 20 Quadratmetern als Wohnraum.
- Sie leben mit Ihrem minderjährigen Kind und haben keine eigene Wohnung (kein Hauptmietvertrag, kein Eigentum)
- Ihr Kind lebt mehr als sechs Monate im Jahr bei Ihnen und Sie beziehen die Familienbeihilfe.
- Sie leben seit mindestens zwei Jahren an der aktuellen Adresse oder fünf Jahre durchgehend an unterschiedlichen Adressen in Wien.
- Kinder werden nur bis zur Volljährigkeit angerechnet.
- Sie sind über 65 Jahre alt und wohnen in einem Wohnhaus ohne Lift und/oder in einer Wohnung ohne Bad und/oder WC und brauchen eine altersgerechte Wohnung.
- Wir brauchen eine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung über Ihre aktuelle Wohnsituation. Das Formular finden Sie hier.
- Wenn Sie Pflegestufe 3 oder höher haben und eine barrierefreie Wohnung brauchen, müssen Sie zusätzlich eine entsprechende fachärztliche Bestätigung (nicht älter als 3 Monate) mit Informationen zu den Anforderungen an die neue Wohnung nachweisen. Auch um einen zusätzlichen Wohnraum für eine Pflegeperson oder medizinische Geräte zu erhalten.
- Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Wohnung nicht mehr erreichen, die nur über mehrere Stufen zugänglich ist.
- Sie wohnen in einer Wohnung ohne Bad und/oder WC und brauchen eine entsprechende Wohnung.
- Wir brauchen eine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung über Ihre aktuelle Wohnsituation. Das Formular finden Sie hier.
- Außerdem benötigen wir eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als 3 Monate) mit Angaben zu Ihrem Wohnbedarf oder einen Bescheid über Pflegestufe 3 oder höher.
- Wenn Sie Pflegestufe 3 oder höher haben und eine entsprechende fachärztliche Bestätigung (nicht älter als 3 Monate) vorlegen, können Sie einen zusätzlichen Wohnraum für eine Pflegeperson oder medizinische Geräte erhalten.
- Wenn Sie oder Ihr Kind auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder dies in Zukunft nötig sein wird, können Sie in der Wohnberatung Wien einen Antrag für eine Wohnung stellen.
- Dazu benötigen wir eine fachärztliche Bestätigung zu den Anforderungen an Ihre neue Wohnung und eine Bestätigung Ihrer Hausverwaltung über Ihre aktuelle Wohnsituation. Das Formular finden Sie hier.
Wiener Wohn-Ticket für einen Wohnungswechsel im Gemeindebau
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind gleichgestellt.
- Ihr Einkommen liegt innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG).
- Sie sind seit fünf Jahren Hauptmieter*in einer Gemeindewohnung und an dieser Wiener Adresse seit fünf Jahren hauptgemeldet (ohne Nebenwohnsitz). Bei alters- oder krankheitsbedingten Gründen oder für Rollstuhlfahrer*innen kann diese Voraussetzung entfallen.
- Personen, die mit Ihnen mitziehen, müssen seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse haben (ohne Nebenwohnsitz).
- Es dürfen keine mietrechtlichen Bedenken bestehen.
- Ihr Familienstand muss geklärt sein.
Zusätzlich ist ein Wohnbedarfsgrund für einen Wohnungswechsel notwendig.
Gründe für einen Wohnungswechsel
Sie möchten eine größere Wohnung, weil Ihre jetzige Wohnung zu klein für Ihre Familie ist.
Eine Wohnung ist überbelegt, wenn:
- in einem Wohnraum mindestens zwei Personen leben,
- in zwei Wohnräumen mindestens drei Personen leben,
- in drei Wohnräumen mindestens fünf Personen leben,
- in vier Wohnräumen mindestens sieben Personen leben,
- in fünf Wohnräumen mindestens neun Personen leben.
Nur enge Familienmitglieder zählen für die Berechnung des Überbelages. Das sind Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder) und Ihr*e (Ehe)-Partner*in. Geschwister zählen nicht dazu. Bei der Berechnung der benötigen Wohnräume werden zwei Generationen berücksichtigt.
Eine Schwangerschaft wird ab dem Mutter-Kind-Pass berücksichtigt.
Bei Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.
Ein Wohnraum muss mindestens acht Quadratmeter groß sein und ein Fenster haben. Eine Wohnküche zählt ab 20 Quadratmetern als Wohnraum.
- Ihre jetzige Gemeindewohnung ist zu groß, weil zum Beispiel Ihre Kinder aus Ihrer Vier-Zimmer-Wohnung ausgezogen sind. In solchen Fällen können Sie in eine kleinere Wohnung mit höchstens drei Zimmern umziehen.
In einem persönlichen Gespräch erklären Ihnen unsere Berater*innen, welche Möglichkeiten Sie haben.
- Sie und Ihre Partner*in sind beide Hauptmieter*innen von getrennten Gemeindewohnungen und möchten gemeinsam leben. Wenn Ihre Partner*in zu Ihnen ziehen würde, wäre die Wohnung aber zu klein.
- Dieser Grund für einen Wohnungswechsel gilt für verheiratete Paare, eingetragene Partner*innen und Lebensgefährt*innen.
- Sie und Ihre Mitbewohner*innen möchten Ihre jetzige Gemeindewohnung zurückgeben und dafür zwei oder mehr kleinere Wohnungen bekommen.
- Die Anzahl der Wohnräume der neuen Wohnungen darf dabei nicht größer sein als die Wohnräume Ihrer jetzigen Wohnung, und keine der neuen Wohnungen darf mehr als drei Zimmer haben.
- Sie (oder ein Mitglied Ihrer Kernfamilie ) können Ihre Gemeindewohnung nicht mehr erreichen, die nur über mehrere Stufen zugänglich ist.
- Sie brauchen eine Wohnung, die ohne Stufen erreichbar ist.
- Sie wohnen in einer Wohnung mit einfacher Ausstattung (Kategorie C) und brauchen ein Bad und eine Heizung, wegen Ihrem Alter oder Ihrem Gesundheitszustand.
- Für die Prüfung Ihres Antrags ist eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) mit Informationen zu den Anforderungen an die neue Wohnung notwendig.
- Wenn Sie Pflegestufe 3 oder höher haben und eine entsprechende fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) vorlegen, können Sie einen zusätzlichen Wohnraum für eine Pflegeperson oder medizinische Geräte erhalten.
- Wenn Sie oder Ihr Kind auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder diesen in absehbarer Zeit benötigen, können Sie in der Wohnberatung Wien einen Wohnungsantrag stellen.
- Dafür benötigen wir eine fachärztliche Bestätigung (nicht älter als drei Monate) mit Angaben zu Ihrem Wohnbedarf.
- Wenn Ihr Arbeitsplatz aufgrund der Arbeitszeiten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen ist, können Sie in der Wohnberatung Wien einen Wohnungsantrag stellen.
- Eine soziale Begründung wäre der Wunsch in die Nähe der pflegebedürftigen Angehörigen zu ziehen.
Wenn Sie über 65 Jahre alt und Hauptmieter*in einer Gemeindewohnung sind, können Sie im Rahmen der Aktion „65 PLUS“ ein attraktives Angebot für einen Wohnungswechsel in eine kleinere und altersgerechte Wohnung erhalten.
Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 65 Jahre alt.
- Ihre derzeitige Gemeindewohnung hat eine Wohnfläche von mindestens 65 m².
- Sie sind seit mindestens zehn Jahren Hauptmieter*in der Wohnung.
- Ein Wohnungswechsel ist nur von einer großen in eine kleinere Gemeindewohnung möglich. Zum Beispiel von vier auf zwei Wohnräume, von drei auf einen Wohnraum, von zwei auf einen Wohnraum.
- Ihre derzeitige Gemeindewohnung ist in einem guten Zustand.
- Sie haben keinen Nebenwohnsitz.
- Ihr Einkommen liegt innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG).
Angebot:
- Sie erhalten eine Gemeindewohnung der Kategorie A oder eine aufkategorisierte kleinere Gemeindewohnung.
- Die Wohnung ist ausgestattet mit Bad, WC und Heizung.
- Sie zahlen nur 65 % des Richtwertzinses.
- Ihre derzeitige Wohnung kann per Direktvergabe weitergegeben werden.
Anmeldung:
Wenn Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie in der Wohnberatung Wien einen Wohnungsantrag mit folgenden Unterlagen stellen:
- Amtlicher Lichtbildausweis.
- Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt.
- Aktuelle Einkommensbestätigung oder Pensionsbescheid.
- Falls zutreffend: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftige Scheidungsunterlagen, rechtskräftiger Obsorgenachweis, Sterbeurkunde (bei verwitweten Personen), Pflegegeldbescheid.