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Ihr Weg zur geförderten Wohnung

Teil 1 der Info-Serie erklärt Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und wie die Stadt WienerInnen rund ums Wohnen unterstützt.

Der soziale Wohnbau steht auf einem starken Fundament, das in den vergangen Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich ausgebaut wurde. Das Land Wien leistet mit Mitteln aus der Wohnbauförderung umfassende Unterstützung im Bereich des Wohnens. 200.000 Wohnungen wurden bislang mit Mitteln aus der Wohnbauförderung errichtet.

Neben der Neuerrichtung und Sanierung stellt die Subjektförderung eine der drei grundlegenden Säulen der sozialen Wiener Wohnbaupolitik dar. Die direkte finanzielle Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen besteht aus unterschiedlichen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Wohnbeihilfe

Die Gewährung einer Wohnbeihilfe ist von Haushaltgröße, Wohnungsgröße, Einkommen und zumutbarem und anrechenbarem Wohnungsaufwand abhängig. Nähere Informationen gibt es bei der MA50 (Wohnbeihilfe).

Eigenmittelersatzdarlehen

Das „Ein-Prozent-Landesdarlehen“ ist eine personenbezogene Förderung zur Finanzierung der Bau- und Grundkosten (= Eigenmittel) von geförderten Wohnungen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund der Haushaltgröße und des Einkommen diese Förderung möglich ist. Beratung und Information über das Eigenmittelersatzdarlehen gibt es bei der Wohnberatung Wien.

JungwienerInnendarlehen

Junge Wohnungssuchende mit niedrigem Einkommen erhalten ein mit nur einem Prozent verzinstes Darlehen der Stadt für die Baukosten sowie einen Aufschub für die Rückzahlung eines Teils der Grundkosten. Der Eigenmittelanteil stellt somit keine Hürde mehr dar und junge Menschen, Alleinerziehende sowie Jungfamilien haben einen noch besseren Zugang zum Wiener Wohnbau.

Superförderung

Einige geförderte Mietwohnungen werden mit Superförderung angeboten, die ergänzend zur Hauptförderung gewährt wird. Diese hat den Vorteil, dass die aufzubringenden Eigenmittel wesentlich niedriger sind als bei anderen geförderten Mietwohnungen. Finanziert wird diese Reduktion durch ein Landesdarlehen mit einer Verzinsung von nur 1 Prozent.

  • Einkommensgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen im Ausmaß von 12,5 Prozent: Die monatlichen Rückzahlungsraten von 0,70 Euro je Nutzwerteinheit werden gestundet.
  • Einkommensgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen im Ausmaß von 7,5 Prozent: Der monatliche Rückzahlungsbetrag beträgt 0,35 Euro je Nutzwerteinheit.

Wichtig: Alle fünf Jahre wird das Einkommen überprüft und festgelegt, in welche Rückzahlungskategorie die jeweiligen Mieterinnen oder Mieter einzuordnen sind.

 

"Ihr Weg zur geförderten Wohnung" ist eine monatliche Info-Serie mit nützlichen Tipps und Informationen rund um den sozialen Wohnbau Wiens.

Einkommensgrenzen

Finanzierungsrechner

Wohnberatung Wien