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Neuer Online-Rechner der MieterHilfe schafft Klarheit bei Mieterhöhungen

Der neue „Wertsicherungsrechner“ ermöglicht eine unkomplizierte Überprüfung der Mietzinserhöhungen. Denn nicht jede vorgeschriebene Erhöhung entspricht den gesetzlichen Regelungen. Sollten Ergebnisse von der tatsächlichen Miete abweichen, beraten die Expert*innen der MieterHilfe kostenlos. Auch an der Telefon-Hotline!

Mit dem neuen Wertsicherungsrechner auf der Website der  MieterHilfe können Mieter*innen selbst checken, ob ihre Mietzinserhöhungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Anwendung ist kostenlos, anonym und einfach zu bedienen: Nach Eingabe einiger Angaben aus dem Mietvertrag wird der rechnerisch zulässige Mietzins unter Berücksichtigung der geltenden Wertsicherungsregelungen und der von der Bundesregierung im Vorjahr beschlossenen Mietpreisbremse ermittelt. Weicht dieser vom vorgeschriebenen Betrag ab, empfiehlt sich eine Beratung bei den Expert*innen der MieterHilfe. Gerne auch unkompliziert am Telefon: Die Hotline der MieterHilfe ist unter 01/4000-8000 von Montag bis Freitag (9 bis 17 Uhr) erreichbar. Das MieterHilfe-Telefon steht den Wienerinnen und Wienern seit mehr als 30 Jahren verlässlich zur Seite – natürlich völlig kostenlos.

 Hier gehts zum Wertsicherungsrechner.

Hintergrund: Mit 1. April 2026 konnten die Mietzinse in vielen Mietverhältnissen erstmals in diesem Jahr wieder erhöht werden – allerdings dank der Mietpreisbremse unter strengeren Voraussetzungen als bisher. Die MieterHilfe der Stadt Wien unterstützt Mieter*innen dabei, diese neue gesetzliche Regelung zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen.

Mieterhöhungen: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Mietzinse höchstens einmal jährlich angepasst werden. Voraussetzung ist zudem eine wirksame Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag. Fehlt eine solche, ist eine Erhöhung aufgrund der Wertsicherung in der Regel nicht zulässig.

Die Höhe der zulässigen Mietsteigerung hängt vom jeweiligen Mietbereich ab. Im geregelten Mietbereich – dazu zählen unter anderem die meisten Altbauwohnungen sowie Gemeindewohnungen – darf der Mietzins 2026 um höchstens ein Prozent und 2027 um höchstens zwei Prozent steigen.

Am freien Mietmarkt darf die Inflation bis zu drei Prozent zur Gänze berücksichtigt werden. Übersteigt sie diesen Wert, greift die Mietpreisbremse, wodurch nur die Hälfte des darüberliegenden Anteils in die Berechnung einfließen darf. Bei einer Jahresinflation von 3,6 Prozent im Jahr 2025 ergibt sich damit für 2026 eine maximal zulässige Erhöhung von 3,3 Prozent. 

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz gilt grundsätzlich für Haupt- und Untermietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Im gemeinnützigen Wohnbau greift es nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei der Vereinbarung eines angemessenen Mietzinses nach dem Wohnungs-gemeinnützigkeitsgesetz. Die neuen Regelungen betreffen daher nur einen kleinen Teil der Genossenschaftswohnungen.

MieterHilfe: Für alle mietrechtlichen Fragen die richtige Adresse

Die MieterHilfe ist ein Service der Stadt Wien und steht Mieter*innen in Wien seit 1995 kostenlos zur Verfügung. Sie unterstützt bei Fragen rund um den Mietvertrag, bei Problemen mit der Kaution und bei Mietzinserhöhungen. Unter der Telefonnummer 01/4000-8000 bietet die MieterHilfe von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr telefonische Beratung an.

„Die neuen Regelungen zur Wertsicherung werfen bei etlichen Mieterinnen und Mietern Fragen auf. Gerade wenn es um die eigene Wohnung und das eigene Geld geht, ist es wichtig, Klarheit zu haben und seine Rechte zu kennen. Ob bei einer Mietzinserhöhung, einer ausstehenden Kautionsrückzahlung oder bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung: Die Expertinnen und Experten der MieterHilfe stehen mit Rat und Tat zur Seite. Daher gilt: Holen Sie sich Unterstützung, wenn etwas unklar ist. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich“, betont Christian Bartok, Bereichsleiter der MieterHilfe Wien.