Skip to main content Skip to page footer

Aktuelle Einkommensgrenzen 2018

Ab Jänner 2018 gelten wieder neue Einkommensgrenzen im geförderten Wohnbau.

Der geförderte Wohnbau in Wien zählt europaweit zu den Erfolgsmodellen der modernen Stadtentwicklung. In keiner anderen europäischen Metropole werden so viele geförderte Wohnungen wie in Wien errichtet. Aufgrund der dynamischen demografischen Entwicklung wird die Stadt die geförderte Neubauleistung in den kommenden Jahren um 30 Prozent weiter deutlich anheben. Kontinuierlich wird daher an neuen Standorten und Projekten für den geförderten Wohnbau gearbeitet.

Um vom geförderten Wohnbau profitieren zu können, benötigen Kunden das Wiener Wohn-Ticket.
Dafür gelten folgende Grundvoraussetzungen:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Wien an der aktuellen Adresse (Einreichadresse der WohnungswerberIn)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
  • Unterschreitung der Einkommensgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG)

Die Einkommensgrenzen berechnen sich aus der Summe der Netto-Jahreseinkommen aller einziehenden Personen. Für das Jahr 2018 gelten folgende Höchsteinkommensgrenzen:

Geförderte Mietwohnungen und Wohnungen der Stadt Wien

Anzahl der Personen Netto-Jahreseinkommen Netto-Monatseinkommen (14-mal)
1 Person EUR 45.510,00 EUR 3.250,71
2 Personen EUR 67.820,00 EUR 4.844,29
3 Personen EUR 76.750,00 EUR 5.482,14
4 Personen EUR 85.670,00 EUR 6.119,29
Für jede weitere Person plus EUR 5.000,00 plus EUR 357,14

 

Geförderte Eigentumswohnungen

Anzahl der Personen Netto-Jahreseinkommen Netto-Monatseinkommen (14-mal)
1 Person EUR 52.020,00 EUR 3.715,71
2 Personen EUR 77.500,00 EUR 5.535,71
3 Personen EUR 87.710,00 EUR 6.265,00
4 Personen EUR 97.911,00 EUR 6.993,64
Für jede weitere Person plus EUR 5.710,00 plus EUR 407,86

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem Weg zu Ihrer Wohnung!