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Wenn Sie - oder ein Mitglied ihrer Kernfamilie - auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder dieser Bedarf absehbar ist, können Sie in der Wohnberatung Wien einen Wohnungsantrag stellen.
Wir benötigen eine entsprechende fachärztliche Bestätigung mit Angaben zu Ihrem Wohnbedarf.
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Wir benötigen eine entsprechende fachärztliche Bestätigung mit Angaben zu Ihrem Wohnbedarf.
Verwandte in gerader Linie über maximal drei Generationen (z. B. Großeltern, Eltern, Kinder) und die (Ehe-)Partnerin oder der (Ehe-)Partner der Interessentin bzw. des Interessenten. Geschwister stellen keine Verwandte in gerader Linie dar und können somit leider nicht angerechnet werden.