Skip to main content
Skip to page footer
Sie und Ihre MitbewohnerInnen möchten durch die Rückgabe Ihrer derzeitigen Gemeindewohnung zwei oder mehrere kleinere erhalten. Dabei darf die Summe der Wohnräume der gewünschten Wohnungen die Wohnraumanzahl Ihrer jetzigen Wohnung nicht übersteigen und keine der angebotenen Wohnungen mehr als drei Wohnräume aufweisen.
Dieser Wohnungswechsel wird als „Wohnungssplitting“ bezeichnet.
Sie und Ihre MitbewohnerInnen möchten durch die Rückgabe Ihrer derzeitigen Gemeindewohnung zwei oder mehrere kleinere erhalten. Dabei darf die Summe der Wohnräume der gewünschten Wohnungen die Wohnraumanzahl Ihrer jetzigen Wohnung nicht übersteigen und keine der angebotenen Wohnungen mehr als drei Wohnräume aufweisen.
Dieser Wohnungswechsel wird als „Wohnungssplitting“ bezeichnet.
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht handelt es sich bei Gemeindewohnungen im gesetzlichen Sinne um normale Hauptmietwohnungen. Die Stadt Wien ist in diesen Fällen Hauseigentümerin und Vermieterin der Wohnungen. Für die laufende Bewirtschaftung und Erhaltung gelten die normalen mietrechtlichen Bestimmungen.
Für die Wohnungsvergabe gibt es in Wien einheitliche Regelungen, die besonders soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.
Nähere Infos rund um die Gemeindewohnung: Wiener Wohnen.