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Geförderte Wohnungen
Geförderte Wohnungen werden von Bauträgern (oft gemeinnützigen Bauvereinigungen oder Genossenschaften) errichtet. Die Stadt Wien unterstützt dabei mit öffentlichen Mitteln über günstige Kredite und stellt damit sicher, dass in Wien ständig hochwertiger, leistbarer Wohnraum neu gebaut wird.
Bei Einzug muss meist ein einmaliger Finanzierungsbeitrag (Eigenmittel) bezahlt werden. Die Mietverträge sind bei geförderten Wohnungen üblicherweise unbefristet. Die Mieten sind deutlich niedriger als bei privaten Mietwohnungen.
Für eine geförderte Mietwohnung müssen Interessent*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. darf das Jahreseinkommen eine Höchstgrenze nicht überschreiten).
Ein bestimmter Teil der gefördert errichteten Wohnungen in Wien wird über das Wiener Wohn-Ticket an berechtigte Wohnungssuchende vergeben.
Im Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes sind Einmalzahlungen – Finanzierungsbeiträge – bei Mietbeginn der Regelfall. Dieser Betrag wird über einhundert Jahre mit einem Prozent jährlich abgeschrieben. Er wird daher ähnlich einer Mietzinsvorauszahlung für einhundert Jahre behandelt. Nur bei Baulichkeiten, die bereits ausfinanziert sind, entfällt diese Einmalzahlung bei Anmietung.
Beispiel
Nach 30-jähriger Mietdauer werden bei Mietende 70% des ursprünglichen Finanzierungsbeitrages an den/die MieterIn ausbezahlt, der/die VermieterIn darf diesen Betrag wiederum von dem/der NeumieterIn verlangen.
Bei älteren Gebäuden wird der Finanzierungsbeitrag jedoch nach einer anderen Formel abgeschrieben.
Hinweis: Je höher der Finanzierungsbeitrag, desto geringer der laufende Mietzins (das laufende Entgelt) und umgekehrt.
Siehe auch: Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen bzw. Kaufoption (Wohnungen mit Kaufoption).
Geförderte Wohnungen werden von Bauträgern (oft gemeinnützigen Bauvereinigungen oder Genossenschaften) errichtet. Die Stadt Wien unterstützt dabei mit öffentlichen Mitteln über günstige Kredite und stellt damit sicher, dass in Wien ständig hochwertiger, leistbarer Wohnraum neu gebaut wird.
Bei Einzug muss meist ein einmaliger Finanzierungsbeitrag (Eigenmittel) bezahlt werden. Die Mietverträge sind bei geförderten Wohnungen üblicherweise unbefristet. Die Mieten sind deutlich niedriger als bei privaten Mietwohnungen.
Für eine geförderte Mietwohnung müssen Interessent*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. darf das Jahreseinkommen eine Höchstgrenze nicht überschreiten).
Ein bestimmter Teil der gefördert errichteten Wohnungen in Wien wird über das Wiener Wohn-Ticket an berechtigte Wohnungssuchende vergeben.