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Die Wohnungsvergabe
Sie haben eine passende Wohnung gefunden? So können Sie sich bewerben:
- Die Wohnungen sind für 48 Stunden online, in dieser Zeit können Sie sich anmelden.
- Eine Reihung wird gemacht. Die Bonuspunkte sind dafür die Grundlage.
- Für bestimmte geförderte Wohnungen und für alle Gemeindewohnungen gilt: Sie müssen mit Anklicken bestätigen, dass Sie eine Besichtigung machen möchten.
- Bei einer Gemeindewohnung bekommt die*der Erstgereihte einen Besichtigungstermin. Sagen Sie zu, unterzeichnen Sie bei Wiener Wohnen den Mietvertrag.
- Geförderte Wohnung im Neubau: Die*der Erstgereihte bekommt eine Einladung zur Planbesichtigung. Sie*Er bekommt einen Besichtigungsschein und vereinbart mit dem Bauträger einen Termin.
- Wiedervermietete geförderte Wohnung: Hier werden die 5 Erstgereihten zur Besichtigung eingeladen. Wer die Wohnung bekommt, kommt auf die Zusage und die Reihung an.
Sie haben zugesagt und sind erstgereiht?
- Ist es eine Gemeindewohnung, macht Wiener Wohnen alles Weitere.
- Ist es eine geförderte Wohnung, prüft die Wohnberatung Wien alle Voraussetzungen und Ihre Angaben. Ist die Prüfung positiv, bekommen Sie einen Zuweisungsschein. Mit dem können Sie beim Bauträger einen Mietvertrag unterzeichnen.
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht handelt es sich bei Gemeindewohnungen im gesetzlichen Sinne um normale Hauptmietwohnungen. Die Stadt Wien ist in diesen Fällen Hauseigentümerin und Vermieterin der Wohnungen. Für die laufende Bewirtschaftung und Erhaltung gelten die normalen mietrechtlichen Bestimmungen.
Für die Wohnungsvergabe gibt es in Wien einheitliche Regelungen, die besonders soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.
Nähere Infos rund um die Gemeindewohnung: Wiener Wohnen.
Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben (Neubauten, übergreifende Sanierungen) auf eigene oder fremde Rechnung. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten (verkaufen oder vermieten).
Da die Interessentensuche oft lange vor Fertigstellung einer Wohnung (Immobilie) beginnt und die Wohnungssuchenden bereits Zahlungen leisten müssen, um sich eine Wohnung sichern zu können, ist die Absicherung dieser Zahlungen besonders wichtig.
Das Bauträgervertragsgesetz sieht dafür besondere Sicherungsmodelle vor und gilt für alle Bauvorhaben – egal ob gefördert oder ungefördert – bei denen die Erwerber*innen mehr als 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche vor Fertigstellung bezahlen müssen.
Bauträgerliste