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Wohnungen für junge Menschen

Jungwiener*innen

Sie sind über 18 und unter 26 Jahre alt? 
Sie haben noch keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus?

Mit den Bonuspunkten „Junges Wohnen“ können Sie eine kostengünstige, geförderte Wohnung oder eine Gemeindewohnung suchen. Das sind zum Beispiel eine SMART-Wohnung oder eine Gemeindewohnung mit maximal zwei Wohnräumen. Sie können bei der Suche auch Wünsche angeben, in welchen Bezirken die Wohnung sein soll.

  • Alter bei Antragstellung: 18. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Sie sind seit zwei Jahren in Wien hauptgemeldet.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt 
  • Sie können sich zwischen 18 und 26 Jahren bei  meinwohnticket.at registrieren und nach Erhalt des Wohn-Tickets eine passende Wohnung suchen. 

Aktion für Lehrlinge

Sie haben eine Lehrstelle in Wien, sind aber nicht in Wien hauptgemeldet? 
Dann können Sie eine Ein-Zimmer-Wohnung in Wien finden.

  • Alter bei Antragstellung: 18. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Kein Hauptwohnsitz in Wien und durchgehend einjähriger Hauptwohnsitz in einem der anderen acht Bundesländer
  • Lehrstelle in Wien

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
  • Nachweis über das aufrechte Lehrverhältnis in Wien
  • Aktuelle Einkommensbestätigung

Sie erhalten ein Angebot für eine Gemeindewohnung mit einem Wohnraum, Bezirkswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

Aktion für Jungarbeitnehmer*innen

Sie haben in den letzten 12 Monaten eine Lehre in Wien erfolgreich abgeschlossen? 
Sie sind unter 26 Jahre alt? 
Sie sind nicht in Wien hauptgemeldet? Sie waren seit mindestens 1 Jahr in einem anderen Bundesland hauptgemeldet?

Dann können Sie mit der „Aktion für Jungarbeitnehmer*innen“ eine Ein-Zimmer-Wohnung in Wien bekommen.

  • Alter bei Antragstellung: 18. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Kein Hauptwohnsitz in Wien und durchgehend einjähriger Hauptwohnsitz in einem der anderen acht Bundesländer
  • Lehrstelle in Wien

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihr Antrag gerne nach Terminvereinbarung vor Ort in der Wohnberatung Wien geprüft werden. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
  • Nachweis über das aufrechte Lehrverhältnis in Wien
  • Aktuelle Einkommensbestätigung

Sie erhalten ein Angebot für eine Gemeindewohnung mit einem Wohnraum, Bezirkswünsche können leider nicht berücksichtigt werden.

Haben Sie noch Fragen?

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