Soziale Wohnungsvergabe
Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht?
Sie müssen Ihre derzeitige Wohnung verlassen.
Bringen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
- Rechtskräftige Scheidungsunterlagen, das sind Scheidungsbeschluss und Scheidungsvergleich ODER
- Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Sie brauchen zusätzlich folgende Unterlagen:
- Haben Sie Kinder? Vereinbarung über den Unterhalt
- Vereinbarung über den Unterhalt für die*den ehemalige*n Lebensgefährt*in
Sie brauchen zusätzlich folgende Unterlagen:
- Räumungsurteil oder Versäumnisurteil
- Falls vorhanden: Bewilligung der zwangsweisen Räumung
- Bei einer Zwangsversteigerung: Bestätigung über die Kredithöhe, Bestätigung über Restschulden
- Bei einem befristeten Mietvertrag: Übergabeauftrag
Sie sind obdachlos
Sie haben derzeit keine Wohnmöglichkeit? Sie können bei der Wohnberatung einen Antrag auf eine Wohnung stellen. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben eine aktuelle Obdachlosenmeldung in Wien. Sie haben zudem seit 5 Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Wien. Und Sie sind seit 2 Jahren durchgehend in Wien gemeldet, mit Hauptwohnsitz oder mit Obdachlosenmeldung.
- Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen gleichgestellten Status
- Es gibt keine mietrechtlichen Bedenken
- Geklärte Familienverhältnisse
Diese Unterlagen brauchen Sie und alle mitziehenden Personen:
- Amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel oder Meldebestätigung
- Einkommensnachweis
Falls folgendes zutrifft:
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
- Bei Scheidung: rechtskräftige und rechtswirksame Scheidungsunterlagen
- Bei Auflösung der Partnerschaft: Nachweis, das sind Beschluss und Vergleich
- Sind Sie verwitwet? Sterbeurkunde
Sie wohnen in einer betreuten Wohnform
Den Antrag auf eine eigene Wohnung stellen Sie bei der Einrichtung, in der Sie wohnen. Bei Wiener Wohnen Soziale Wohnungsvergabe finden Sie Informationen dazu.