Zugangskriterien für das Wiener Wohn-Ticket
Mit dem Wiener Wohn-Ticket können Sie eine passende Wohnung suchen, die zu ihnen passt. Wenn Sie ein Wiener Wohn-Ticket bekommen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier:
Anmeldung & Voraussetzungen
Sie müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben seit mindestens 2 Jahren Ihren Hauptwohnsitz in Wien.
Nur kurze Unterbrechungen von bis zu 7 Tagen sind dabei möglich. - Sie haben:
- die österreichische Staatsbürgerschaft ODER
- eine EU- oder EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft ODER
- den Status als anerkannter Flüchtling ODER
- einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“.
- Sie haben keine Schwierigkeiten aus früheren Mietverhältnissen.
Das können sein:- gerichtliche Kündigung wegen Fehlverhalten
- schwere Mietzinsrückstände, auch im Gemeindebau
- Ihr Haushaltseinkommen darf nicht zu hoch sein. Hier finden Sie die Einkommensgrenzen.
- Die oben angegebenen Voraussetzungen gelten für alle Personen, die mit Ihnen in die Wohnung einziehen.
- Ausnahme: Für minderjährige Kinder gelten einfachere Regeln. Sie brauchen die Staatsbürgerschaft und den Hauptwohnsitz in Wien.
- Ehepaare und eingetragene Partner*innen müssen den Antrag gemeinsam stellen.
Alle Personen im Haushalt müssen folgende Unterlagen bei der Gründung eines Haushalts (auf meinwohnticket.wien) vorlegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis
- Nicht-EU-Bürger*innen: Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich
- Geburtsurkunde
- Aktueller Einkommensnachweis
- Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder Grundbuchauszug der derzeitigen Wohnung.
Dieser darf nicht älter als 6 Monate alt sein.
Und zusätzlich:
- Bei Schwangerschaft: Eltern-Kind-Pass
- Haben Sie Kinder? Rechtskräftiger Obsorgenachweis
- Bei Ehe/Partnerschaft: Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
- Bei Scheidung: rechtswirksame und rechtskräftige Scheidungsunterlagen
- Bei Auflösung der Partnerschaft: Nachweis über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, das ist: Beschluss und Vergleich
- Sind Sie verwitwet? Sterbeurkunde
- Wenn Sie für eine bevollmächtigte Person beantragen: Vollmacht und amtlicher Lichtbildausweis, von der*dem Antragsteller*in und der bevollmächtigten Person
Das Wiener Wohn-Ticket bleibt nur gültig, wenn alle Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Ändert sich etwas bei Ihren Daten, müssen Sie diese in Ihrem Haushalt auf meinwohnticket.wien erneuern.
Alle 12 Monate müssen Sie Ihre Daten bestätigen oder auf den neuesten Stand bringen.
Mit einem Wiener Wohn-Ticket können Sie sich für eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung anmelden. Das Wohn-Ticket muss gültig sein. Und:
- Die Größe der Wohnung muss zur Anzahl der Personen im Haushalt passen.
- Die Miete darf nicht höher sein als 50 % des Haushaltseinkommens.
Die detaillierten Regelungen und Ausnahmen finden Sie im Download-Dokument „Wohnungsvergabe NEU“.
Haben Sie mit dem Wiener Wohn-Ticket Ihre neue Wohnung bekommen, können Sie 3 Jahre lang kein neues Wiener Wohn-Ticket bekommen.
Das Wiener Wohn-Ticket wird ungültig,
- wenn Sie 12 Monate lang Ihre Daten nicht auf den neuesten Stand bringen oder nicht bestätigen.
- wenn eine Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
- wenn Sie falsche Angaben gemacht haben.
In Ihrem Account unter „Haushalt“ sehen Sie, ob und wie lange Ihr Wohn-Ticket gültig ist.
Bei der neuen Wohnungsvergabe werden Bonuspunkte vergeben. Je nach Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bedürfnissen bekommen Sie Bonuspunkte. Je mehr Bonuspunkte Sie haben, desto besser sind Ihre Chancen auf eine Wohnung.
Manche Bonuspunkte können zusammen genutzt werden. So bekommen Sie eine höhere Punktezahl insgesamt. Andere Bonuspunkte schließen einander aus. Es zählt aber immer automatisch die höhere Punktezahl!
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu den Bonuspunkten
Haben Sie bereits jetzt ein gültiges Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf?
Dann bekommen Sie einen Startbonus!
Die Punkteanzahl berechnet sich nach dem Datum auf dem Ticket.
Stellen Sie bis 31.12.2026 einen Antrag auf eine Wohnung, können Sie den Startbonus nutzen. Der Startbonus bleibt gültig, solange das neue Wohn-Ticket gilt.
Sie müssen beim Antrag vollständige und richtige Angaben machen. Nur so bleibt es fair für alle!
Wenn Sie falsche Angaben zu den Voraussetzungen machen, wird das Wohn-Ticket für 3 Jahre gesperrt!
Machen Sie falsche Angaben zu den Bonuspunkten, hat auch das Folgen:
- Bereits vergebene Bonuspunkte werden gelöscht.
- Das Wohn-Ticket wird 6 Monate lang gesperrt.
- Ihre Anmeldung für eine Wohnung wird gelöscht.
Wichtig: Alle Bonuspunkte gelten erst nach einer Prüfung durch die Wohnberatung Wien.
Hinweis:
Detaillierte Informationen finden Sie im Download-Dokument „Wohnungsvergabe NEU – Vergaberichtlinie für geförderte und Gemeindewohnungen“.