Wenn Sie Ihre private Dienstwohnung aufgeben müssen, da Sie demnächst in Pension gehen oder Ihnen die Ausübung Ihres Dienstes wegen Arbeitsunfähigkeit nicht mehr möglich ist, können Sie von dieser Aktion profitieren und ein Wohnungsangebot von Wiener Wohnen erhalten.
Voraussetzungen
Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse
Unterschreiten der Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) – die Einkommenshöchstgrenzen gelten nicht für Wohnungen der Wiener Wohnbauinitiative 2011 und 2015 sowie für gefördert sanierte Wohnungen
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, dann laden wir Sie gerne zur Antragstellung in die Wohnberatung Wien ein. Folgende Dokumente sind erforderlich:
Gültiger Lichtbildausweis
Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-BürgerInnen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
Mietvertrag
Gültiger Dienstvertrag
Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt mit Datum des Pensionsantritts ODER Bestätigung des Arbeits- und Sozialgerichts über eine anerkannte Arbeitsunfähigkeit
Schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung über die Rückgabe der Wohnung (inklusive Rückgabetermin)
Bitte kommen Sie ca. 3 Monate vor Pensionsantritt mit allen Unterlagen zu einem Beratungsgespräch in die Wohnberatung Wien. Wunschbezirke können leider nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie Ihre private Dienstwohnung aufgeben müssen, da Sie demnächst in Pension gehen oder Ihnen die Ausübung Ihres Dienstes wegen Arbeitsunfähigkeit nicht mehr möglich ist, können Sie von dieser Aktion profitieren und ein Wohnungsangebot von Wiener Wohnen erhalten.
Voraussetzungen
Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse
Unterschreiten der Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) – die Einkommenshöchstgrenzen gelten nicht für Wohnungen der Wiener Wohnbauinitiative 2011 und 2015 sowie für gefördert sanierte Wohnungen
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, dann laden wir Sie gerne zur Antragstellung in die Wohnberatung Wien ein. Folgende Dokumente sind erforderlich:
Gültiger Lichtbildausweis
Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-BürgerInnen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
Mietvertrag
Gültiger Dienstvertrag
Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt mit Datum des Pensionsantritts ODER Bestätigung des Arbeits- und Sozialgerichts über eine anerkannte Arbeitsunfähigkeit
Schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung über die Rückgabe der Wohnung (inklusive Rückgabetermin)
Bitte kommen Sie ca. 3 Monate vor Pensionsantritt mit allen Unterlagen zu einem Beratungsgespräch in die Wohnberatung Wien. Wunschbezirke können leider nicht berücksichtigt werden.
Sie haben die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Landes bzw. der Schweiz, einen Status als anerkannter Flüchtling oder haben als Drittstaatenangehöriger einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ nach dem NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz).
Es darf kein offener Betrag bei Wiener Wohnen bestehen. Wenn Sie oder eine mitziehende Person noch Rückstände aus einem aktuellen oder ehemaligen Mietverhältnis haben, setzen Sie sich bitte unter der Service-Nummer 05 75 75 75 mit Wiener Wohnen in Verbindung.
Ehepartner*innen und Personen, die in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen.
Sie und alle mitziehenden Personen, die mit Ihnen in Ihre neue Wohnung ziehen wollen, dürfen nicht mehr netto verdienen, als in der folgenden Tabelle als Einkommenshöchstgrenze steht.
Geförderte Mietwohnungen und Wohnungen der Stadt Wien