Geklärte Familienverhältnisse
Ehepartner*innen und Personen, die in einer aufrechten eingetragenen Partnerschaft leben, können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen.
Ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf kann nur ausgestellt werden, wenn (Ehe)Partner*innen an einer gemeinsamen Wohnadresse in Wien hauptgemeldet sind (einzige Ausnahme: Wohnbedarfsgrund „getrennter Haushalt“).