Skip to main content
Skip to page footer
Sie und Ihr/e Partner*in sind jeweils Hauptmieter*in von getrennten Gemeindewohnungen und möchten einen gemeinsamen Haushalt gründen. Bei einem Zuzug des*der Partner*in würde aufgrund der Wohnungsgröße ein Überbelag entstehen.
Berechtigte Personen für diesen Wohnungswechsel sind Ehepaare, eingetragene Partner*innen und Lebensgefährt*innen.
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht handelt es sich bei Gemeindewohnungen im gesetzlichen Sinne um normale Hauptmietwohnungen. Die Stadt Wien ist in diesen Fällen Hauseigentümerin und Vermieterin der Wohnungen. Für die laufende Bewirtschaftung und Erhaltung gelten die normalen mietrechtlichen Bestimmungen.
Für die Wohnungsvergabe gibt es in Wien einheitliche Regelungen, die besonders soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.
Nähere Infos rund um die Gemeindewohnung: Wiener Wohnen.
Sie und Ihr/e Partner*in sind jeweils Hauptmieter*in von getrennten Gemeindewohnungen und möchten einen gemeinsamen Haushalt gründen. Bei einem Zuzug des*der Partner*in würde aufgrund der Wohnungsgröße ein Überbelag entstehen.
Berechtigte Personen für diesen Wohnungswechsel sind Ehepaare, eingetragene Partner*innen und Lebensgefährt*innen.