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Einkommenshöchstgrenzen

Sie und alle mitziehenden Personen, die mit Ihnen in Ihre neue Wohnung ziehen wollen, dürfen nicht mehr netto verdienen, als in der folgenden Tabelle als Einkommenshöchstgrenze steht. 
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 2026

Geförderte Mietwohnungen und Wohnungen der Stadt Wien

Anzahl der PersonenNetto-JahreseinkommenNetto-Monatseinkommen (14-mal)
1 PersonEURO 61.280,00EURO 4.377,14
2 PersonenEURO 91.320,00EURO 6.522,86
3 PersonenEURO 103.330,00EURO 7.380,71
4 PersonenEURO 115.360,00EURO 8.240,00
Für jede weitere Personplus EURO 6.730,00EURO 480,71

Geförderte Eigentumswohnungen

Anzahl der PersonenNetto-JahreseinkommenNetto-Monatseinkommen (14-mal)
1 PersonEUR 70.030,00EURO 5.002,14
2 PersonenEUR 104.370,00EURO 7.455,00
3 PersonenEUR 118.100,00EURO 8.435,71
4 PersonenEUR 131.840,00EURO 9.417,14
Für jede weitere Personplus EUR 7.700,00EURO 550,00

Hier finden Sie die Einkommenshöchstgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen und Superförderung.