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Die Wohnungssuche
Bei der Suche werden Ihnen nur Wohnungen angezeigt, die zu Ihren Angaben passen.
Das heißt: Größe, Lage, Kosten und andere Merkmale der Wohnung passen zu Ihren Bedürfnissen.
Zwei Arten von Wohnungen werden angeboten:
- Gemeindewohnungen: Sie brauchen keine Eigenmittel. Die Zimmeranzahl ist gleich der Personenzahl, also zum Beispiel 3 Zimmer für 3 Personen.
- Geförderte Wohnungen: Hier müssen Sie Eigenmittel aufbringen. Je nach Wohnung können das über oder unter 6.000 Euro sein. Hier können Sie ein Zimmer mehr in der Wohnung bekommen als Personen darin wohnen: zum Beispiel bei 3 Personen 4 Zimmer
Nach Ihren Angaben zum Wiener Wohn-Ticket werden mögliche Wohnungen ausgewählt. Besonders wichtig dabei sind:
- Miethöhe: Die Miete darf nicht mehr als 50 % Ihres Haushaltseinkommens betragen. Sie können auch eine geringere Höhe im Suchformular auf meinwohnticket.wien einstellen.
- Größe der Wohnung: Sie muss zur Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt passen.
- Andere Voraussetzungen aus Ihren Angaben oder Bonuspunkten. Zum Beispiel: Sie brauchen aus gesundheitlichen Gründen einen Lift.
Bei der Suche können Sie weitere Einstellungen wählen, um eine passende Wohnung zu finden.
Bei Gemeindewohnungen gibt es meist Fotos aller Räume.
Bei geförderten Wohnungen gibt es meist nur einen Grundrissplan und ein Bild der Fassade. Die Wohnungen sind oft noch in Bau oder noch vermietet.
Von Miete spricht man, wenn jemand einer anderen Person vertraglich die Benutzung eines Mietobjektes gegen Entgelt gestattet. Dabei ist zwischen Hauptmiete und Untermiete zu unterscheiden. Es kommt jedoch nicht auf die Bezeichnung des Mietvertrages an, sondern auf den bzw. die VertragspartnerIn. Haupt- und Untermietverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
Wird ein Objekt unentgeltlich zur Nutzung überlassen, geschieht dies meistens in Form eines Prekariums(Bittleihe).
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht handelt es sich bei Gemeindewohnungen im gesetzlichen Sinne um normale Hauptmietwohnungen. Die Stadt Wien ist in diesen Fällen Hauseigentümerin und Vermieterin der Wohnungen. Für die laufende Bewirtschaftung und Erhaltung gelten die normalen mietrechtlichen Bestimmungen.
Für die Wohnungsvergabe gibt es in Wien einheitliche Regelungen, die besonders soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.
Nähere Infos rund um die Gemeindewohnung: Wiener Wohnen.
Geförderte Wohnungen werden von Bauträgern (oft gemeinnützigen Bauvereinigungen oder Genossenschaften) errichtet. Die Stadt Wien unterstützt dabei mit öffentlichen Mitteln über günstige Kredite und stellt damit sicher, dass in Wien ständig hochwertiger, leistbarer Wohnraum neu gebaut wird.
Bei Einzug muss meist ein einmaliger Finanzierungsbeitrag (Eigenmittel) bezahlt werden. Die Mietverträge sind bei geförderten Wohnungen üblicherweise unbefristet. Die Mieten sind deutlich niedriger als bei privaten Mietwohnungen.
Für eine geförderte Mietwohnung müssen Interessent*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. darf das Jahreseinkommen eine Höchstgrenze nicht überschreiten).
Ein bestimmter Teil der gefördert errichteten Wohnungen in Wien wird über das Wiener Wohn-Ticket an berechtigte Wohnungssuchende vergeben.